Sportwetten Anbieter Vergleich 2026 – die zehn Buchmacher im Urteil
Stand: 30. Oktober 2026. Alle Erlaubnisangaben wurden gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen.

Wer in Deutschland Sportwetten vergleicht, hat es mit einem Markt zu tun, der aussortiert ist. Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verzeichnet in der Fassung vom 2. Oktober 2026 genau 30 Einträge: 27 Veranstalter mit einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich für Pferdewetten, und drei Anbieter, die ausschließlich Pferdewetten anbieten dürfen. Das ist der ganze zugelassene Markt. Wer hier vergleicht, vergleicht zehn von 27 — und nicht zehn aus einem globalen Pool von Hunderten.
Genau hier liegt die erste Konsequenz, die sich durch den Rest des Textes zieht: Ein Anbietervergleich in Deutschland ist keine Geschmacksfrage zwischen gleichwertigen Optionen. Er ist ein Vergleich innerhalb eines geschlossenen Kreises, und das Außenkriterium — sitzt der Anbieter überhaupt auf der Liste — ist keine Meinung, sondern eine Prüfung. Angebote ohne deutsche Erlaubnis sind weder an die Sperrdatei OASIS noch an die Limitdatei LUGAS angeschlossen. Ein Konto ohne OASIS-Anbindung heißt: Die Selbstsperre, die ich bei einem lizenzierten Anbieter setze, gilt dort nicht. Das ist am Ende des Monats ein anderer Kontostand.
Der Markt für verschachtelte Angebote, für die die Werbung wirbt, ist nach unten begrenzt. Wo eine Einzahlung, ein Umsatz und eine Mindestquote zusammenkommen, ist der Bonus selten das, was das Wort verspricht — was genau die Auflagen kosten, steht im Abschnitt „Bonus und Gratiswette“ in diesem Text, und zwar in Euro und nicht in Prozenten.
Die Grundlagen des Anbietervergleichs: fünf Werte, die man aus der Liste liest
Wer die Whitelist einmal aufgeschlagen hat, merkt schnell, dass sie mehr hergibt als ein Häkchen. Sie nennt zu jedem Eintrag den Halter der Erlaubnis, das Erstdatum und jede Folgeerlaubnis — nicht aber ein Enddatum. Eine Erlaubnis läuft fünf Jahre, und die Liste führt nur den Tag, an dem sie erteilt wurde. Wer also nach „Erlaubnis läuft aus“ filtert, filtert nach einer Spalte, die es nicht gibt. Eine Liste mit nur Startdaten macht sich nur, wer den regulären Ablauf kennt: fünf Jahre, gerechnet ab Erteilung.

Die zweite Falle ist der Domain-Zuschnitt. Nur die unter der Sporterlaubnis geführte Domain veranstaltet Sportwetten. Ein Halter, der daneben noch Slots, Poker oder virtuelle Automatenspiele anbietet, hat dafür andere Erlaubnisse mit anderen Regeln — und die sagen über sein Sportwettprogramm nichts aus. Nicht wenige Landes-Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele und Sportwetten wurden am selben Tag in derselben Verwaltungsakte verkündet; die eine Zahl ist trotzdem kein Ausweis für die andere.
Die dritte Prüfgröße ist der Halter selbst. Zwischen Marke und erlaubnisführender Gesellschaft liegen häufig ein Konzern und mehrere Firmen — die Whitelist führt die Gesellschaft, der Vertrag über die Wette läuft mit dem Halter. Die vierte ist das Erweiterungsdatum: Ein Erstdatum aus 2020 und eine Folgeerlaubnis aus 2022 sind zwei Vorgänge und keine zwei Erlaubnisse; mit dem Erstdatum beginnt die reguläre Frist, mit der Folgeerlaubnis der jeweils neue Abschnitt.
Die fünfte Prüfgröße ist die Marke selbst, nicht die Domain. Aus einer .de-Adresse folgt kein Recht, Sportwetten zu veranstalten — jede Whitelist-Domain endet auf .de, und trotzdem ist eine .de-Adresse allein kein Beweis für irgendetwas. Der Beweis liegt nur im Eintrag, den die Liste unter dem Sportwettprogramm führt.
Nebeneinander gelesen ergibt sich daraus ein Bild, das nicht schmeichelhaft für den Markt ist: Zehn Anbieter, alle mit der gleichen Erlaubnisart, alle unter derselben Behörde, alle mit demselben Einzahlungslimit und derselben Sperrdatei. Der sichtbare Unterschied liegt nicht im Recht, sondern in der Handhabung — und genau der ist der Gegenstand dieses Vergleichs.
| Anbieter | Whitelist-Status und erlaubnisführende Gesellschaft | Sporterlaubnis seit |
|---|---|---|
| Sportingbet | Sportwetten-Erlaubnis für die Sportdomain; Halter Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022 |
| Wettarena | Sportwetten-Erlaubnis für die Sportdomain; Halter I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022 |
| ODDSET | Sportwetten-Erlaubnis für die Sportdomain; Halter Oddset Sportwetten GmbH | 18.11.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022 |
| bet-at-home | Sportwetten-Erlaubnis für die Sportdomain; Halter Bet-at-home Internet Limited | 02.11.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022 |
| Bet3000 | Sportwetten-Erlaubnis für die Sportdomain; Halter I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Tipico | Sportwetten-Erlaubnis für die Sportdomain; Halter Tipico Co. Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 09.12.2022 |
| AdmiralBet | Sportwetten-Erlaubnis für die Sportdomain; Halter Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnisse 13.12.2022, 29.07.2024 |
| Interwetten | Sportwetten-Erlaubnis für die Sportdomain; Halter Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022 |
| bwin | Sportwetten-Erlaubnis für die Sportdomain; Halter bwin (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 23.12.2022 |
| NEO-bet | Sportwetten-Erlaubnis für die Sportdomain; Halter Greenvest Betting Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022 |
Zwei Zeilen stechen in dieser Tabelle heraus, und beide aus einem Grund, der mit Marketing nichts zu tun hat. Bet3000 trägt ein Erstdatum im April 2026 — der einzige Eintrag ohne einen ersten Zulassungsstichtag aus dem Jahr 2020. Und Wettarena zählt nicht zu denjenigen, die die Whitelist als eigene Gesellschaften unter einer eigenen Marke führen: Hinter der Marke steht die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta, dieselbe Gesellschaft, die auch unter anderer Marke als Veranstalter auftritt. Wer die zwei Zeilen zusammen liest, sieht, dass der Markt seit 2020 in Wellen gewachsen ist und der Halter nicht immer die Marke ist.
Und noch etwas zeigt die Spalte: Zwei Anbieter haben zwischen 2020 und 2022 eine Folgeerlaubnis erhalten, ein weiterer zwei — AdmiralBet kam 2024 noch einmal. Eine Folgeerlaubnis ist kein Gütesiegel, sondern ein Verwaltungsvorgang an der Fristgrenze. Man sollte ihr keine heldenhafte Bedeutung beimessen — und sich auch nicht davon beeindrucken lassen, wenn eine Marke die Existenz ihrer Erlaubnis als solches ins Schaufenster legt. Das ist für die anderen 26 auch nicht stolz.
Rechtslage: Warum die Whitelist entscheidet und was sie am Rand kostet
Die Regeln stammen aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021, und die Aufsicht liegt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Sie erteilt die deutschlandweite Erlaubnis zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet, sie überwacht, und sie kann Bußgelder verhängen. Die Steuer ist Sache des Finanzamts, nicht der Behörde — wer sich über die Höhe der Abgabe ärgert, wendet sich an die falsche Stelle.

Verlässlich ist allein die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV. Sie ist kein Werbeprospekt und keine Datenbank, die man aufhübscht: Wer etwas über die Erlaubnislage eines Anbieters wissen will, liest sie dort und nicht im Impressum. Letzteres ist trotzdem kein schlechter Ort — die erlaubnisführenden Gesellschaften von Sportingbet, ODDSET und Winamax nennen ihre Bescheide dort ausdrücklich, Sportingbet etwa die behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21.12.2022 nebst der Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022, ODDSET die Erlaubnis des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15.12.2022 für Internet und stationären Vertrieb. Das ist eine Selbstauskunft und keine Amtliche — die Amtliche bleibt die Liste.
Bei einer Erlaubnis, die im Dezember 2022 nachgefasst wurde, schaut man besser auf den Vorgang dahinter: Der Stichtag 2022 markiert keine neue Geschäftsgrundlage, sondern das Ende des ersten regulären Abschnitts, der 2020 begonnen hatte. Dass die Whitelist an einer Stelle einen Bescheid vom 21.12.2022 und an einer anderen einen vom 23.12.2022 aufführt, sind zwei Tage und kein Unterschied. Wer eine Marke nach dem Datum ihrer letzten Folgeerlaubnis sortiert, sortiert nach der Geschwindigkeit der Verwaltung.
Ohne OASIS und ohne LUGAS: die andere Seite des Vergleichs
Die Suche nach Anbietern ohne OASIS ist verständlich — ein Datenfeld weniger, ein Register weniger, das den Einsatz sehen muss. Nur ist es kein Vorteil, den der Anbieter bietet, sondern ein Vorteil, den er weglässt: Wer ohne Erlaubnis Wetten an Menschen in Deutschland vermittelt, betreibt unerlaubtes Glücksspiel. Hier sitzt die Konsequenz, die die Seite trägt: Nicht die Anmeldung ist der Unterschied, sondern was danach passiert. Ein Anbieter ohne OASIS-Anbindung setzt keine Selbstsperre um. Ein Anbieter ohne LUGAS-Anbindung kennt nur sein eigenes Einzahlungslimit. Die Kombination ist der Fall, den das Werbeversprechen nie zu Ende erzählt.
Die Sperrdatei OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Anmeldung und Login geprüft wird. Wer sich befristet sperrt und dabei einen Zeitraum nennt, sperrt sich für mindestens drei Monate; ohne Zeitangabe gilt mindestens ein Jahr. Wer in dieser Datei steht, kann bei keinem angeschlossenen Anbieter ein Konto eröffnen. Das ist keine Option, die man aus Zeitgründen überspringt, sondern die einzige Funktion dieser Datei.
Bei den Limitdateien sieht das anders aus, weil hier zwei Register zusammenspielen. Ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg ist die Standardeinstellung nach § 6c Abs. 1 GlüStV; eingezwängt wird es durch die LUGAS-Limitdatei. Wer sein Limit senkt, erlebt die Senkung sofort. Wer es erhöht, wartet sieben Tage. Eine Erlaubnis kann für einzelne Personen ein höheres Limit vorsehen — bis 10.000 €, in besonderen Fällen 10.000 bis 30.000 € für höchstens ein Prozent der aktiven Spielenden —, aber nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine Selbstauskunft genügt nicht. Wer also im Vergleich liest, irgendwo gebe es „keine Limits“, liest über eine andere Rechtsordnung.
Das klingt strenger, als es für einen normalen Spielenden ist. Die 1.000 € gelten als Monatssumme für Einzahlungen, nicht pro Wette, und wer im Monat 60 € einzahlt, merkt von der Grenze nichts.
Der Tag, an dem 3.700 € zurückgefordert werden
Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 unter dem Aktenzeichen I ZR 90/23 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Ein Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hielt es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 für grundsätzlich möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit einer Ausnahme: Soweit Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, greift das nicht.
Hier muss man sehr genau lesen, weil beide Seiten das Urteil gern für sich reklamieren. Es ist eine Schlussantragsposition und kein Urteil, ein Einzelfall und kein Standard desselben. Wer heute ohne Erlaubnis wettet, dem verspricht niemand eine Erstattung — wer früher bei einem nicht erlaubten Anbieter verloren hat, hat nicht automatisch einen Anspruch. Die Formulierung „Rückzahlung verlorener Einsätze“ ist ein Rechtsbegriff aus einem Verfahren, nicht eine Nachricht an die Spielenden. Kaum etwas in diesem Markt wird so zuverlässig zu einer Botschaft umgedreht wie ein laufendes Verfahren.
Bei einem Anbieter ohne Erlaubnis greift außerdem nicht nur Zivilrecht. Das Veranstalten von Glücksspiel ohne Erlaubnis steht unter Strafe, ebenso die Werbung dafür; auch die Teilnahme ist strafbar. Verfolgungen einzelner Spielender sind nicht festgestellt — daraus folgt weder ein Freibrief noch ein Grund zur Dramatisierung. Erlaubnisverstöße können mit Untersagungsverfügungen, Zahlungs- und Netzsperren geahndet werden. Die gemeinsame Aufsichtsbehörde hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten — genannt wurde Platincasino — gewarnt.
Werbung, Steuer und die Rechnung dahinter
Sportwetten dürfen nur Erlaubnisinhaber bewerben. Für Sportwetten gilt dabei ein anderes Regime als für Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele: Deren Werbeverbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr betrifft Sportwetten nicht. Für Sportwetten verboten sind dagegen Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während Übertragung im selben Kanal, Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären sowie Affiliate-Vergütungen, die am Umsatz, an der Einzahlung oder am Einsatz hängen. Wenn ein Anbieter in diesem Rahmen mit einem Sportler wirbt, hat er ein Werbeverbot gebrochen und nicht die Grenze ausgereizt.
Die Sportwettensteuer nach §§ 16 bis 25 RennwLottG beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ — also rund 5,03 Prozent des eingezahlten Betrags. Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht von der Spielerin. Ob und wie er sie weitergibt, entscheidet er selbst; die Steuer ist kein Beweis für eine Erlaubnis, denn sie fällt auch bei Anbietern ohne Erlaubnis an. Wer 5,3 Prozent vom Einsatz rechnet, rechnet falsch, weil die Bemessungsgrundlage nicht der Einsatz ist. Die Steuer sitzt damit im Quotenschlüssel: Bei einem Zwei-Wege-Markt mit zwei Quoten von je 1,90 ergibt sich aus 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) eine Auszahlungsquote von 95 Prozent und eine Marge von 5 Prozent — und das ist eine Beispielrechnung mit einer runden Quote, kein Preis aus einem konkreten Wettprogramm. Die reale Spanne liegt je Markt und je Anbieter darüber oder darunter; bei Nebenmärkten und kleineren Ligen fällt sie deutlich breiter aus. Bei einem gesetzten Einsatz von 20 € auf einen solchen Zwei-Wege-Markt behält der Buchmacher rechnerisch 1 € und zahlt im Gewinnfall 38 € zurück. Auf 1.000 € Umsatz gerechnet sind das etwa 50 €, die nicht beim Spieler ankommen. So viel kostet die Bequemlichkeit, nicht rechnen zu müssen.
Verantwortung: Die Regeln, die für alle zehn gleich gelten
Die Verantwortungsregeln sind der Teil des Vergleichs, in dem sich die Anbieter wieder gleichen — und deshalb der Teil, der am wenigsten in der Werbung auftaucht. Teilnahme ab 18 Jahren. Ein Konto pro Anbieter mit vollständiger Verifizierung. Vor der Verifizierung darf höchstens 72 Stunden lang gespielt werden, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Paralleles Spielen ist über die Aktivitätsdatei untersagt.
Der Panikbutton ist die scharfe Variante der Selbstsperre: Er löst unmittelbar eine 24-stündige Sperre aus. Die befristete Selbstsperre über OASIS dauert mindestens drei Monate, wenn ein Zeitraum genannt wird, sonst mindestens ein Jahr. Dass diese Sätze bei allen zehn Anbietern identisch sind, ist keine Zufälligkeit der Liste, sondern der Zweck.
Die zweite Hälfte ist die Geldseite. Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6–7). Das ist der Absatz, den man liest, wenn ein Anbieter pleitegeht — dann ist die Frage, ob das Guthaben in der Insolvenzmasse liegt oder nicht, keine Randnotiz mehr. Fünf Werktage sind ein Rechtsanspruch, keine Kulanz. Und wer bei einem Anbieter ohne Erlaubnis einzahlt, hat diesen Anspruch nicht.
An dieser Stelle wird die doppelte Natur der Verantwortungsregeln sichtbar: dieselben Regeln, die einigen zu streng erscheinen, sind für andere der Kauf. Ob ein Konto dort fünf Werktage oder fünf Wochen auf das Guthaben wartet, hängt weniger von der Marke ab als von der Frage, ob sie überhaupt auf der Liste steht.
Bonus und Gratiswette: was eine Umsatzbedingung wirklich kostet
Sehen wir uns an, was passiert, wenn ein Willkommensbonus in Buchmacherprosa verwandelt wird. Ein Anbieter nennt einen Neukundenbonus als Geldbetrag, ein anderer eine Gratiswette, ein dritter Cashback auf Verluste. Das GlüStV regelt Sportwetten-Boni nicht: Es gibt weder eine Deckelung noch eine Vorschrift zu Mindestquoten oder Umsatzhöhen. Alles, was ein Bonus verlangt, steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters — und nur dort. Wer eine bestimmte Umsatzhöhe oder Mindestquote als „gesetzlich vorgeschrieben“ verkauft, erfindet sie.
Was in den Bedingungen steht, ist meist eine Kette aus drei Gliedern: ein Umsatzfaktor, eine Mindestquote und ein Zeitraum. Der Umsatzfaktor sagt, wie oft eine Bemessungsgrundlage eingesetzt werden muss. Die Mindestquote sagt, welche Wetten dabei überhaupt mitzählen. Der Zeitraum sagt, bis wann. Jedes Glied kostet, und keines davon ist Geld, das der Anbieter dem Spieler gibt.
Nehmen wir einen Bonus von 100 €, der mit einem Faktor von 5 umzusetzen ist und bei dem nur Wetten ab einer Mindestquote von 1,50 zählen, bei einem Einsatz von 10 € pro Wette. Die Umsatzbedingung beträgt 500 €. Bei 10 € pro Wette sind das 50 Wetten mit einer Quote von mindestens 1,50. Multipliziert man den Umsatz von 500 € mit der Marge eines Zwei-Wege-Marktes von 5 Prozent, ergibt sich ein erwarteter Verlust von rund 25 € — das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Bonusbetrag umgesetzt wird, und ausdrücklich kein garantierter Wert für einen einzelnen Spielenden. Wer diesen Absatz als „Bonus 100 € — Sie erhalten 100 €“ liest, hat zwei Sätze überlesen.
Dazu kommt eine Eigenheit, die mehr kostet als der Faktor: Bei einer Gratiswette mit Umsatzbedingung wird der Einsatz meist nicht mitausbezahlt. Eine Gratiswette über 10 € auf eine Quote von 2,00 zahlt im Gewinnfall 20 € aus, von denen die 10 € Einsatz verschwinden — auf dem Konto landen als Nutzen 10 €, nicht 20 €. Wer eine Gratiswette wie eine Einzahlung rechnet, rechnet mit einer Zahl, die nirgends steht.
Und die Mindestquote grenzt nach unten ab: Bei einer Mindestquote von 1,50 sind sichere Quoten von 1,05 bis 1,20 ausgeschlossen. Die Bedingung ist nicht geschrieben, um die Umsetzung zu erschweren, sondern um sie mit einem Quotenschlüssel zu verbinden, der wiederum nur aus den Anbieterbedingungen stammt. Wer nach „Bonus ohne Einzahlung“ sucht, sucht ein Produkt, dessen Bedingungen er selbst nachschlagen muss; die Suche ist kein Vergleichsmaßstab.
Kurz: Ein Geldbonus und eine Gratiswette sind nicht dieselbe Sache. Beim Geldbonus wird der Betrag in der Regel an Umsatz gebunden; bei einer Gratiswette ist der Einsatz bei einem Gewinn meist nicht in der Auszahlung enthalten. Wer die Werbebotschaft unverändert übernimmt, vergleicht zwei verschiedene Produkte, als wären sie dasselbe. Der Vergleich beginnt bei den Bedingungen, nicht beim Betrag.
Zahlungsarten und Auszahlungen: warum PayPal bei einem lizenzierten Anbieter so oft fehlt
Die Einzahlung in lizenzierte Sportwetten darf nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut kommen. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht zulässig. Das erklärt, warum es hier schwierig ist, anonyme Zahlungsanbieter mit PayPal gleichzusetzen. PayPal ist ein Zahlungskonto mit Namen, aber nicht jedes Konto, das im Namen geführt wird, wird von jedem Anbieter akzeptiert — welche Marken ein Anbieter akzeptiert, ist allein seine eigene Regel und ausdrücklich nicht Teil des gesetzlichen Rahmens.
Was für den Krypto-Anbietervergleich gilt, folgt aus demselben Mechanismus: Ein Übertragungsweg von einer Wallet, die kein Konto im eigenen Namen bei einem verpflichteten Institut ist, passt nicht unter § 6b Abs. 4. Deshalb ist die Gleichung „Krypto-Guthaben plus Sportwette bei einem lizenzierten Anbieter“ nicht das, was sie scheint.
Wer also wissen will, ob ein Anbieter PayPal, Klarna, Paysafecard oder Kreditkarte führt, prüft das in dessen Zahlungsübersicht — nicht in einer Annahme darüber, was lizenzierte Anbieter tun. Und wer mit PayPal einzahlt, sollte vor der Auszahlung prüfen, ob der Auszahlungsweg derselbe sein muss; das ist eine Regel jedes einzelnen Anbieters und keine zentrale Vorschrift.
Livewetten und Cash-out: die Märkte, die es nur manchmal gibt
Live-Wetten sind rechtlich eng gefasst. Während eines laufenden Ereignisses sind Wetten nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente in Sportarten erlaubt, in denen solche Ereignisse selten sind. Also: das nächste Tor im Fußball, der nächste Satz im Tennis. Das nächste Ass im Tennis und der nächste Korb im Basketball sind es nicht. Wer live auf den nächsten Aufschlagpunkt setzen will, sucht ein Angebot, das es bei einem lizenzierten Anbieter nicht gibt.
Ausgeschlossen sind Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren — nach der Praxis der Aufsichtsbehörde zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich. Manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind ebenfalls unzulässig. Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind nicht erlaubt. E-Sport ist nach Auskunft der Behörde kein Sport und nicht bewettbar; ein lizenziertes E-Sport-Wetten gibt es in Deutschland nicht. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt.
Und Cash-out? Es gibt dazu weder eine gesetzliche noch eine aufsichtsrechtliche Regel. Cash-out ist damit ausnahmslos eine Funktion des einzelnen Anbieters, mit eigenen Konditionen und eigenem Risiko: Der Anbieter setzt den Rückkaufspreis, und der liegt immer unter der Quote, die das laufende Ereignis gerade hergibt. Wer wissen will, ob ein bestimmter Anbieter Cash-out anbietet, muss dessen Wettprogramm ansehen. Nicht die Suche, das Produkt.
Prognosen und Strategie: warum kein Anbieter ein sicheres Ergebnis liefert
Die Suche nach sicheren Sportwetten ist die einzige Rubrik in diesem Kapitel, in der man den Wettanbieter nicht fragen kann. Kein Anbieter vergibt auf ein Ereignis ein Ergebnis, und kein Tipp gibt eines. Was ein Anbieter liefert, ist ein Preis. Eine Quote von 2,10 ist kein Hinweis darauf, dass ein Ereignis mit 47 Prozent Wahrscheinlichkeit eintritt — sie ist ein Preis, bei dem der Anbieter im Schnitt verdient. Wer aus einer Quote den Ausgang ableitet, liest aus einem Preis eine Information.
Was man aus Quoten plausibel ableiten kann: Sie verschieben sich mit den Einsätzen und mit Informationen über Form, Ausfälle und Aufstellungen, nicht mit einem Ergebnis. Ein Vergleich von Quoten zwischen Anbietern sagt etwas über die Marge und nichts über den Ausgang eines Spiels. Und eine Kombiwette multipliziert nicht die Sicherheit, sondern die Preise: Zwei Ereignisse mit je 1,90 ergeben zusammen eine Quote von 3,61, bei der die Wahrscheinlichkeiten beider Ereignisse in der Quote multipliziert werden. Wer drei Favoriten kombiniert, kombiniert auch deren Restrisiken. Und die Wettsicherheit ist keine Rechnung, die ein Anbieter löst.
Die Form in einem Programm sichtbar — Tabellenstände, Formkurven, Spielplan — kann man lesen. Ein sicheres Ergebnis ist auch mit ihr nicht dabei, und wer es sucht, sucht eine Funktion, die kein Anbieter anbieten darf.
Wettarten und Quoten: Einzel, Kombi, System und die Mindesteinsätze
Die Sportwettenarten sind nicht frei. Sportwetten sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Teils davon sowie auf Ereignisse darin, als Einzel- oder als Kombinationswette — es gibt hier bewusst kein weiteres Wettformat. Und es dürfen nur Wetten abgeschlossen werden, die die Aufsichtsbehörde im Sportwettprogramm zugelassen hat. Was ein Anbieter zeigt, ist daher ein Ausschnitt aus einem genehmigten Programm und keine Liste aller denkbaren Wetten.
Die praktische Frage nach dem Mindesteinsatz hat keine gesetzliche Antwort. Der Glücksspielstaatsvertrag setzt keinen höchsten Einsatz pro Wette fest, und er setzt auch keinen Mindesteinsatz fest. Ein Mindesteinsatz von 1 € oder von 0,10 € ist eine Produktentscheidung des Anbieters aus seinen eigenen Bedingungen. Wer nach „Mindesteinsatz Wetten Anbieter“ sucht, sucht eine Anbietereigenschaft und keine Rechtsgröße.
Eckbälle und Ecken sind ein Nebenmarkt und kein Standardangebot: Ob ein Anbieter Eckbälle anbietet, steht nur in seinem Programm. Der Quotenschlüssel solcher Nebenmärkte ist breiter als derjenige der 1X2-Märkte; die reale Marge liegt entsprechend höher. Das ist die Konsequenz, die in jedem Wettprogramm steht und in keiner Werbung: Wo die Marge steigt, sinkt der Auszahlungsanteil. Und ein Wettkonfigurator ist ein weiteres Anbieterelement — es gibt ihn in verschiedenen Ausprägungen, aber weder eine einheitliche Vorschrift noch eine gemeinsame Definition. Wer einen verlangt, muss wissen, was er in einem Wettprogramm tatsächlich bedeutet.
Für einen Kunden mit 50 € monatlichem Budget macht der Unterschied zwischen einer Marge von 5 Prozent und einer von 12 Prozent mehr aus als jeder Bonus, den er in einem Jahr bekommt.
Sportarten und Turniere: Was im Wettprogramm steht und was den Preisen fehlt
Fußball, Basketball, American Football, Formel 1, Tennis, Snooker — das Spektrum der Sportarten ist bei den zehn Anbietern nicht identisch, aber die Grundstruktur ist es. Großereignisse wie die Fußball-Bundesliga, die NFL, die Basketball-Ligen oder ein Formel-1-Rennwochenende bilden den Kern; Nischen wie Snooker, Handball oder Eishockey folgen nach. Wer ein spezielles Turnier bewettet, findet es daher bei vielen Anbietern — nur mit unterschiedlich breitem Marktangebot. Der Unterschied liegt im Quotenschlüssel dieser Nebenmärkte und nicht im Umfang des Programms, denn Fußball steht überall.
Zwei Konsequenzen für den Vergleich: Erstens hilft ein Anbietervergleich nur begrenzt bei der Frage, wo ein einzelnes Nebenturnier am besten bepreist ist — dafür muss man die Quoten direkt gegenüberstellen. Zweitens gilt für die Bundesliga etwas anderes als für eine Regionalliga, denn Letztere fällt unter den Amateurausschluss. Ob eine Partie im Programm steht, ist damit nicht nur eine Angebotsfrage, sondern manchmal eine Rechtsfrage.
Und die Quoten sind das eigentliche Vergleichswerkzeug über Sportarten hinweg: Ein Fußballmarkt und ein Basketballmarkt desselben Anbieters haben nicht dieselbe Marge, und schon gar nicht zwei verschiedene Anbieter dieselbe. Wer Sportarten vergleicht, sollte Märkte vergleichen und nicht Programme.
Neue Anbieter: woran man sie prüft, bevor ein Konto entsteht
Ein neuer Anbieter ist ein Anbieter mit neuer Erlaubnis. Die Prüfung ist einfach und dauert zwei Minuten: Steht die Domain im Whitelist-Eintrag unter dem Sportwettprogramm? Wer ist der Halter? Seit wann läuft die Erlaubnis? Ein Erstdatum im April 2026 ist kein Makel — es bedeutet, dass der Anbieter neu ist und damit seit weniger Zeit einzahlende Kunden und einzahlende Kundenlimits hat. Es bedeutet gerade nicht, dass die Erlaubnis fehlt. Umgekehrt bedeutet ein unbekanntes Branding nicht automatisch ein unseriöses Angebot — und ein bekanntes Branding nicht automatisch eine Erlaubnis.
Wer heute einen Anbieter vergleicht, der in den letzten Monaten neu in die Liste aufgenommen wurde, findet dort dieselben Pflichten wie bei den Platzhirschen: ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat standardmäßig, die Anbindung an OASIS und LUGAS, die Beschränkung auf zugelassene Wettarten und dieselben Live-Wett-Grenzen. Der Vorteil eines Neustarts liegt nie in der Aufsicht, sondern höchstens in der Ausgestaltung — und die steht in den Bedingungen.
Zwei Dinge sollte man bei einem neuen Anbieter getrennt prüfen. Erstens: Ob die beworbene Marke und der Whitelist-Halter übereinstimmen. Zweitens: Ob das Zahlungsportfolio den eigenen Bedarf deckt, ohne dass man eine Zahlung von einem Konto Dritter plant. Der Rest ist Geschmack — Programmtiefe, App, Nutzerführung.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Alle zehn führen eine Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist; die Erlaubnisdaten stammen aus der Fassung vom 2. Oktober 2026. Die Reihenfolge folgt keiner Rangliste, sondern dem Erlaubnisbestand. Jede Bewertung bezieht sich auf das, was in der Liste steht und was ein Anbieter in seinen eigenen Bedingungen sagt — nicht auf Werbeversprechen.
Sportingbet: der Anbieter mit dem vollständigen Impressum
Sportingbet führt die Whitelist unter der Sportingbet (Deutschland) Limited mit einer Erlaubnis für die Sportdomain seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 21.12.2022. Im Impressum nennt das Unternehmen zusätzlich eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022. Das ist mehr Selbstauskunft, als viele Wettbewerber liefern. Wer die Erlaubnis dort nachliest, findet sie.
Interessant ist hier weniger das Datum als der Umgang damit: Die Marke nennt ihre Erlaubnis nicht nur als Existenz, sondern mit Datum und Behörde — was nichts über das Wettprogramm sagt, aber über die Haltung. Wer sich für die Verankerung im deutschen Rechtsrahmen interessiert, sieht hier eine der sauber dokumentierten Fassungen. Das Erstdatum 2020 datiert den Anbieter in die erste Zulassungswelle, nicht in die jüngste.
Für einen Vergleich der Sportwettenarten ist das nicht ausschlaggebend. Die Entscheidung fällt bei der Frage, ob der Wettkonfigurator verständlich ist — und das prüft man im Programm, nicht im Impressum.
Wettarena: die Marke mit dem Halter namens I.B.C. Sportsbetting
Wettarena wird laut den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta angeboten. Die Erlaubnis führt die Whitelist seit dem 09.10.2020 mit Folgeerlaubnis vom 15.12.2022. Wenn Sie auf der Liste nach dem Namen „Wettarena“ suchen, finden Sie daher die Marke, und wenn Sie nach dem Namen der erlaubnisführenden Gesellschaft suchen, finden Sie zugleich einen zweiten Whitelist-Eintrag unter einer anderen Marke — dieselbe Gesellschaft tritt als Veranstalter zweier Sportwettendomeien auf.
Für den Nutzer heißt das: Die Marke ist nicht die Gesellschaft. Wer eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegt, richtet sie an den Halter und nicht an die Marke; wer die Erlaubnis prüft, prüft den Eintrag und nicht das Logo. Das klingt wie ein Randdetail, ist aber genau der Rand, an dem ein Vergleich unbrauchbar wird: Wer die Marke mit der Erlaubnis gleichsetzt, prüft die falsche Zeile.
Die Konsequenz für den Vergleich ist unspektakulär — dieselbe Erlaubnisart, derselbe Standard. Wo ein Anbieter über eine gemeinsame Konzerngesellschaft geführt wird, sind Unterschiede zu ihren Schwestermarken im Programm und in den Zahlungswegen zu suchen und nicht in der Lizenzzeile.
ODDSET: die staatliche Wurzel mit Bescheid vom 15.12.2022
ODDSET wird unter der Oddset Sportwetten GmbH geführt; das Regierungspräsidium Darmstadt hat dem Unternehmen laut Impressum mit Bescheid vom 15.12.2022 die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb erteilt. Aufsichtsbehörde ist die GGL. Das Erstdatum in der Whitelist ist der 18.11.2020.
Die Herkunft aus dem staatlichen Lotto-Umfeld macht ODDSET zum Sonderfall dieser Liste: Hier ist der Vertriebsweg Teil des Produkts, und ob man online oder stationär spielt, ist keine Nebensache. Wer online und mobil spielt, für den liegt der Vergleich mit den anderen neun auf der Hand. Wer Wetten in einer Annahmestelle abschließen will, hat unter den zehn Anbietern kaum eine Alternative. Das ist ein Kriterium eigener Art und ein legitimer Grund, ODDSET zu wählen, auch wenn der Anbieter bei der App-Bedienung kein Ausreißer nach oben ist.
Im Quotenschlüssel entscheidet das nicht. Die Erlaubnis für Internet und stationären Vertrieb sagt nichts über die Marge des 1X2-Marktes, und wer glaubt, eine staatliche Wurzel bringe bessere Quoten, glaubt an eine Korrelation ohne Beleg.
bet-at-home: der Eintrag mit zwei Daten und einer Folgeerlaubnis
Die Whitelist führt für bet-at-home die Bet-at-home.com Internet Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 02.11.2020, einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28.12.2022. Drei Daten für einen Eintrag, und das ist keineswegs ungewöhnlich: Erlaubnisse laufen fünf Jahre, dann wird nachgefasst, und in einem gewachsenen Haushalt entstehen daneben weitere Erlaubnisse. Die drei Daten gehören zu verschiedenen Erlaubnisarten und sind deshalb nicht als drei Sportwetten-Erlaubnisse zu lesen.
Für den Vergleich ist die Whitelist-Zeile damit weniger entscheidend als die Frage, was im Sportwettprogramm tatsächlich steht. Ein Eintrag mit langer Historie garantiert kein breites Angebot; er belegt nur, dass der Anbieter mindestens einmal an derselben Stelle war.
Wer den Anbieter nach dem Umfang des Programms beurteilt, kommt an der Zeile nicht vorbei, aber auch nicht weit: Sie sagt, dass bet-at-home als Veranstalter eingetragen ist und seine Erlaubnis dreimal nachfassen ließ. Das ist ein Vorgang, kein Vorteil.
Bet3000: der Neuzugang mit dem Erstdatum im April 2026
Als Veranstalter der Sportwetten unter Bet3000 führt die GGL die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta, mit einem Erstdatum vom 22. April 2026. Es ist der jüngste Eintrag dieser Zehnerliste, und er zeigt, wie der Markt an den Rändern weiterwächst. Wer eine Erlaubnis aus 2026 mit einem Newcomer gleichsetzt, verwechselt das Alter der Erlaubnis mit der Erfahrung der Gesellschaft. Die I.B.C. Sportsbetting Limited ist derselbe Halter, der auch für die Wettarena-Erlaubnis steht.
Ein neues Erstdatum bringt praktisch mit sich, was jede erste Erlaubnis mit sich bringt: Die Whitelist listet zu diesem Eintrag keine Folgeerlaubnis. Wer daraus eine fehlende Zulassung liest, liest ein Blankofeld. Hier hilft ein Blick auf das Erklärstück, das in der Whitelist nicht steht und auch nicht stehen kann: eine Folgeerlaubnis ist nur eine spätere Erlaubnis am gleichen Ort.
Das Praktische: Wer eine Erlaubnis aus diesem Jahr prüft, prüft den laufenden Betrieb, nicht die Tradition. Und wer bei einem Anbieter mit frischer Erlaubnis die Umsatzbedingungen prüft, prüft die aktuellste Fassung der Bedingungen und keine gewachsene Übereinkunft.
Tipico: von 2004 bis zur Whitelist-Zeile
Tipico wird unter der Tipico Co. Limited geführt, mit Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta; gegründet wurde das Unternehmen 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle. Die Whitelist führt die Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 mit Folgeerlaubnis vom 09.12.2022. Wer die Marktentwicklung der letzten zwei Jahrzehnte verfolgt hat, kennt den Namen — und das Verfahren, das im Abschnitt „Der Tag, an dem 3.700 € zurückgefordert werden“ steht, ist der zivilrechtliche Gegenpart dieser Geschichte.
Hier ist der Vergleichspunkt nicht das Gründungsjahr, sondern die Rolle im laufenden Verfahren. Ein Anbieter, dessen Verträge über die Jahre Gegenstand von Rückforderungsklagen waren, ist kein Anbieter mit einem Produktproblem, sondern mit einer Geschichte. Wer mit ihm vergleicht, vergleicht einen erfahrenen Anbieter und eine belastete Vergangenheit. Das ist keine Aussage über die aktuelle Erlaubnis und keine über das Programm.
Auffällig ist am Eintrag selbst nichts. Er ist eine Zeile wie neun andere, mit einem Gründungsdatum in der Unternehmensgeschichte und einem Erlaubnisdatum in der Liste.
AdmiralBet: der Eintrag mit den meisten Folgeerlaubnissen
Für AdmiralBet führt die Whitelist die Greentube Betting Malta Limited mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele besteht auf einer eigenen Domain eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022.
Zwei Folgeerlaubnisse, verteilt auf zwei Jahre — das ist in dieser Zehnerliste die häufigste Nachfassung. Für den Leser ist das kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Gelegenheit, die Frage zu stellen, was eine Folgeerlaubnis eigentlich belegt: Der Vorgang zeigt nicht, dass ein Anbieter besser ist, sondern dass die Verwaltung weiterläuft. Wer die Daten als Rangfolge liest, liest eine Rangfolge bürokratischer Vorgänge.
Der eigentliche Vergleichspunkt bei AdmiralBet ist ein anderer: Die Whitelist trennt sauber zwischen der Erlaubnis für die Sportdomain und der separaten Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf einer Tochterdomain. Wer beide Produkte in einem Haus sucht, findet sie hier — unter verschiedenen Erlaubnissen.
Interwetten: die Erlaubnis mit Schwerpunkt auf Schleswig-Holstein
Die Whitelist nennt für Interwetten die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point, Sliema auf Malta, geführt seit dem 02.11.2020 mit Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Daneben gibt es eine eigene Vorgeschichte: Die Interwetten Gaming Ltd. durfte seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten, und die dortige Erlaubnis für Casinospiele erteilte das Innenministerium im Januar 2013. Das ist eine Landesregelung aus der Zeit vor dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und heute nicht mehr die Grundlage des Angebots.
Die beiden Epochen haben nichts miteinander zu tun und werden dennoch gern vermischt. Wer eine Erlaubnis aus 2012 liest, liest keine Vorgabe für das Angebot von 2026. Der Vergleich mit dem heutigen Rahmen ist ein Vergleich mit der heutigen Zeile — und die beginnt im November 2020.
Interwetten ist damit einer von mehreren Anbietern in dieser Liste, deren Geschichte vor dem heutigen Regime beginnt. Für den Nutzer ist das vor allem ein Hinweis darauf, dass Markenhistorien in Erlaubnisfragen nichts beweisen.
bwin: die Marke mit der längsten Rechtsgeschichte im Feld
Die Whitelist führt für bwin die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira auf Malta, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022; für virtuelle Automatenspiele besteht eine Erlaubnis seit dem 02.10.2026. Das hier ist der einzige Eintrag dieser Liste, der bereits vor der Regulierung mit Behörden stritt. Das Land Sachsen widerrief am 10. August 2006 die Erlaubnis von bwin; am 13. Dezember 2007 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die 1990 erteilte DDR-Erlaubnis weiterhin gültig sei.
Wer diese Zeile in einem Anbietervergleich liest, sollte sie nicht als Kuriosität abtun. Sie erklärt, warum bwin in Deutschland vergleichsweise spät als lizenzierter Anbieter auftrat und warum die Marke in der öffentlichen Diskussion älter ist als die Whitelist selbst. Es ist eine Vorgeschichte außerhalb des heutigen Rahmens und kein Argument für oder gegen den Anbieter.
Der Vergleichspreis liegt hier nicht auf der Vergangenheit, sondern auf der Gegenwart: Dass das Erlaubnisdatum der virtuellen Automatenspiele näher an heute liegt als das der Sportwetten, erlaubt keine Aussage über das Sportwettprogramm.
NEO-bet: der Anbieter mit einem Erlaubnisdatum in der Anfangszeit
Für NEO-bet führt die Whitelist die Greenvest Betting Limited mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. Der Eintrag gehört damit zur ersten Zulassungswelle. Das ist die eigentliche Information: NEO-bet ist im Gegensatz zu einer Marke mit einem Erlaubnisdatum aus 2026 schon seit dem ersten regulierten Tag dabei.
Was daraus folgt, ist nicht mehr Bonus und nicht mehr Auswahl. Es folgt, dass die Marke in der Frage der deutschen Zulassung keine Pionierstellung hat und auch keine Sonderbehandlung. Sie steht dort, wo 2020 fast alle standen, und das ist völlig ausreichend.
Für den Vergleich ist NEO-bet damit ein Beispiel für eine unspektakuläre Zeile: keine jüngste Erlaubnis, keine auffällige Vorgeschichte, dieselbe Aufsicht, dieselben Pflichten. Der Unterschied zwischen einer guten und einer durchschnittlichen Bewertung liegt bei einem solchen Eintrag nicht in der Erlaubnis, sondern in der Auszahlungsdisziplin und in der Tiefe des Programms.
Die Grenzen des Vergleichs
Eine Sache ist mit einer Liste nicht messbar: die tatsächliche Auszahlungsbereitschaft. Alle zehn Anbieter sind an dieselben Regeln zum Guthaben gebunden, alle zehn müssen bei Kontoschließung innerhalb von fünf Werktagen auszahlen. Wie lange eine Auszahlung im Alltag dauert, steht in keiner Zeile. Die Marge lässt sich aus Quoten berechnen, die Erlaubnis aus der Liste lesen, das Zahlungsportfolio aus dem eigenen Produkt — aber wo eine Auszahlung faktisch hängt, ist eine Sache der persönlichen Erfahrung und nicht des Verzeichnisses.
Wer also vergleicht, sollte die messbaren Kriterien in dieser Reihenfolge gewichten: Erlaubnis, Zahlungswege, Umsatzbedingungen, Programm, Bedienung. Ein Bonus, der nicht in dieser Reihenfolge auftaucht, ist Zubehör und keine Grundlage.
Häufige Fragen zum Vergleich deutscher Sportwettenanbieter
Welche Sportwetten-Anbieter in Deutschland haben eine gültige Erlaubnis, und wo prüfe ich das?
Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist der einzige verlässliche Prüfpunkt, der Stand vom 2. Oktober 2026 umfasst 30 Einträge, davon 27 Veranstalter mit einer Sportwetten-Erlaubnis. Stimmen Sie die Domain der Marke mit dem Eintrag ab, nicht die Marke allein. Eine .de-Adresse ist kein Nachweis.
Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter, und wonach bemisst sich das überhaupt?
Eine objektive Reihenfolge gibt es nicht, weil der Begriff „bester“ vom Nutzer abhängt. Messbar sind Quotenniveau und Marge, dazu die Umsatzbedingungen, die Zahlungswege und die Programmtiefe. Die Erlaubnis ist die Voraussetzung, nicht das Kriterium. Wer viel auf Nebenmärkte setzt, bewertet das Programm anders als ein Gelegenheitswetter.
Welcher Anbieter bietet Cash-out, und warum ist das nirgends geregelt?
Cash-out ist ein Produktmerkmal und keine gesetzlich geregelte Funktion. Es gibt dazu weder eine Vorschrift noch eine aufsichtsrechtliche Position. Ob und zu welchen Konditionen ein Anbieter den Rückkauf einer Wette anbietet, ergibt sich ausschließlich aus seinem Programm. Der Rückkaufspreis liegt unter der Quote des laufenden Ereignisses.
Was bedeuten OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat im Anbietervergleich?
OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Anmeldung und Login geprüft wird; eine Selbstsperre dauert in der Regel mindestens drei Monate oder mindestens ein Jahr. Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat gilt standardmäßig bei lizenzierten Anbietern und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Offshore-Anbieter sind an beide Systeme nicht angeschlossen.
Warum ist eine Curaçao- oder Malta-Erlaubnis kein Maßstab für einen Anbietervergleich in Deutschland?
Sie entfaltet für das Angebot an Menschen in Deutschland keine Wirkung. Ohne deutsche Erlaubnis ist das Angebot unerlaubtes Glücksspiel, unabhängig davon, wo der Anbieter sitzt oder welche ausländische Erlaubnis er besitzt. Der Whitelist-Eintrag ist die einzige tragfähige Grundlage, auch wenn viele erlaubnisführende Gesellschaften selbst in Malta sitzen.
Wie wirken sich Marge und die Sportwettensteuer von 5,3 Prozent auf die Quoten aus?
Die Steuer beträgt 5,3 Prozent auf den Einsatz abzüglich der Steuer selbst, also rund 5,03 Prozent des eingezahlten Betrags, und wird vom Veranstalter geschuldet. Ob er sie an die Quoten weitergibt, entscheidet er selbst. Bei einem Beispielmarkt mit zwei Quoten von 1,90 liegt die Auszahlungsquote bei 95 Prozent und die Marge bei 5 Prozent — ein Beispiel, keine Preisangabe.
Vergleich – Golfwetten
Inhalt erstellt vom Team «Golfwetten»
