Neue Wettanbieter 2026 im Test der Whitelist — Erlaubnis, Bonus und Gebühren ohne Marketingbrille

Updated Oktober 2026
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Stand der Daten: 30. Oktober 2026. Die Erlaubnisangaben wurden gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in der Fassung vom 2. Oktober 2026 abgeglichen.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Notizen auf einem hellen Holztisch, daneben eine Tasse Kaffee im Morgenlicht.
Neobet: Die Greenvest Betting Limited ist Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022.

Neue Wettanbieter 2026 sind ein Versprechen, das sich in einem einzigen Feld prüfen lässt: dem Eintrag auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Wer dort steht, darf in Deutschland Sportwetten veranstalten. Wer dort nicht steht, darf es nicht — unabhängig davon, wie neu, wie modern oder wie großzügig die Startseite wirkt. In der Whitelist-Fassung vom 2. Oktober 2026 stehen 30 Einträge: 27 Veranstalter mit einer Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich für Pferdewetten, und drei reine Pferdewetten-Veranstalter. Das sind weniger Namen, als manche Vergleichsseite als „neu“ verkauft.

Der eigentliche Punkt des Themas ist aber kein Registereintrag, sondern eine Rechnung. Eine deutsche Erlaubnis bringt Vorteile — und sie bringt Bedingungen mit, die Geld kosten: ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 € über alle Anbieter hinweg, ein eingeschränktes Live-Wetten-Programm, verpflichtende Verifizierung vor der ersten Auszahlung, Zahlungen ausschließlich über ein Konto im eigenen Namen. Dafür gibt es OASIS, LUGAS, den Panikbutton und treuhänderisch geschützte Guthaben. Offshore lockt mit größeren Limits und weniger Papierkram — und liefert keine dieser Rückversicherungen, dazu eine Sportwettensteuer, die auch der Unerlaubte nicht los wird. Wer hier vergleicht, vergleicht nicht Designs, sondern Risikohöhen.

Was einen neuen Anbieter in Deutschland überhaupt erlaubt macht

Der Maßstab ist eine Urkunde, keine Optik. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) erteilt die deutschlandweite Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV, sie beaufsichtigt und sie ahndet nach § 28a. Der GlüStV 2021 gilt seit dem 1. Juli 2021. Die Steuer ist keine Sache dieser Behörde: Sie läuft über das Finanzamt, und wer Behörde und Steuer verwechselt, hat den ersten Baustein der Begründung schon verloren.

Ein großes Stadion unter Flutlicht, aus der Ferne über eine dunkle Wiese gesehen, die Lichtmasten spiegeln sich im Dunst der Abenddämmerung.
Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt für bet365 die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Der einzige belastbare Lizenznachweis ist die Whitelist nach § 9 Abs. 8. Sie ist eine Liste, keine Rangfolge, und sie führt aus, welcher Veranstalter unter welcher Domain ein Sportwetten-Angebot betreiben darf. Zwei Details entscheiden über die Brauchbarkeit einer Recherche beim Anbieter: Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, aber eine .de-Domain allein beweist nichts — beides gilt gleichzeitig. Und unter dem Sportwetten-Titel steht nur diese eine Domain. Eine virtuelle Automatenspiele-Erlaubnis desselben Halters ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln, und sie sagt über das Sportwettenangebot nichts aus. Wer aus einem Casino-Eintrag auf ein Sportsbook schließt, hat die Whitelist nicht gelesen, sondern nur angesehen.

Die Whitelist nennt Erteilungsdaten, aber kein Enddatum. Eine Ersterlaubnis läuft fünf Jahre nach § 4c Abs. 1 — mehr lässt sich aus der Liste nicht ablesen, und ein Datum, das dort nicht steht, sollte man auch nicht in eine Tabelle schreiben.

Erlaubnis, Lizenz, Konzession — was in offiziellen Texten steht

„Erlaubnis“ ist das Wort der Erlaubnisbehörde, nicht „Lizenz“. Das klingt nach Haarspalterei und ist in einem Punkt praktisch: Wer einem Anbieter schreibt, sollte von der Erlaubnis unter der Domain sprechen — die „Veranstalter von Sportwetten“ ist der Begriff der Whitelist, und „Buchmacher“ ist im Recht der Pferdewetten-Buchmacher nach § 2 RennwLottG, für Sportwetten nur die umgangssprachliche Verkürzung. Wer wissen will, ob er auf der richtigen Seite gelandet ist, sollte nicht die Marke suchen, sondern den Halter: Hinter einer Marke wie bpremium steht nach den Nutzungsbedingungen die Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira auf Malta unter der Registernummer C92799. Hinter Wettarena steht laut AGB die I.B.C. Sportsbetting Limited; dieselbe Gesellschaft veranstaltet nach der Whitelist die Sportwetten unter der Marke Bet3000, dort mit Ersterlaubnis vom 22. April 2026 — aber Wettarena selbst führt die Whitelist nicht als Sportsbook-Domain. Zwei Marken, ein Veranstalter, ein Eintrag: Wer nach dem Logo entscheidet, hat nur ein Bild gesehen.

Ein leerer Papierwettschein und ein Kugelschreiber liegen auf einem aufgeräumten Schreibtisch neben einer Lupe, weiches Licht von einem Fenster.
Die GGL warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Was eine Whitelist-Domain nicht für die Marke mitbeweist

Die Whitelist ist eine Liste von Domains, nicht von Firmen. Genau daraus entsteht der häufigste Denkfehler beim Vergleichen. Die Merkur Bets Malta Limited steht mit der Marke Merkurbets seit dem 6. November 2023 für Sportwetten in der Liste, außerdem mit Merkur-sports und Xtip, beide erstmals am 9. Oktober 2020 mit Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022, und mit Merkurslots, wo ebenfalls ab dem 6. November 2023 Sportwetten möglich sind. Wer daraus ableitet, jeder Anbieter dieser Firmengruppe sei einer, verwechselt Konzern und Produkt. Solange die Sportsbook-Domain einer Marke dort fehlt, trägt die Seite diese Marke nicht als erlaubten Sportwetten-Veranstalter — Punkt, keine Vermutung, in beide Richtungen.

Die Whitelist prüfen, ohne sich zu verrenken

Wer einen neuen Namen sieht, sollte die Whitelist im Browser in einem zweiten Tab offen haben und drei Dinge vergleichen: die Domain exakt, den Halter mit Firmensitz, das Ersterlaubnisdatum. Der häufigste Fehler ist die Domainfamilie — ein Sportsbook auf einer Subdomain, ein Casino auf der Hauptdomain, dieselbe Marke, zwei Erlaubnisse. Der zweite Fehler ist die Großschreibung, die nichts beweist und nichts widerlegt.

Wer nach dem Lesen über den Anbieter noch zweifelt, kann ein zweites Register hinzuziehen: Die Whitelist ist die einzige Prüfung der Erlaubnis, aber die GGL veröffentlicht zusätzlich Warnungen. Sie hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt. Ein Name, der dort auftaucht, braucht keine Domainprüfung mehr.

Warum ein Offshore-Angebot ohne deutsche Erlaubnis teurer ist, als es aussieht

Sportwetten für Menschen in Deutschland anzubieten, ohne die deutsche Erlaubnis zu haben, ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Eine maltesische, eine Anjouan- oder eine Curaçao-Erlaubnis hat hierzulande keine Bedeutung — sie schützt den Betreiber nicht und sie schützt den Spieler nicht. Das ist der Kern der ganzen Vergleichsentscheidung, und es lohnt sich, ihn in beide Richtungen sauber auszubuchsen: Was genau kauft man sich mit einer Whitelist-Domain, und was zahlt man dafür.

Auf der Habenseite: Rechtssicherheit, geprüfte Auszahlungstreue über treuhänderisch gehaltene Spielerguthaben nach § 6b Abs. 6 und 7, Teilnahme am Spielerschutzsystem, und im Streitfall ein deutscher Ansprechpartner. Auf der Sollseite: 1.000 € Einzahlungslimit pro Kalendermonat als Voreinstellung, ein Live-Wetten-Programm auf wenige Markttypen reduziert, verpflichtende Verifizierung, Zahlungen nur von einem Konto im eigenen Namen. Wer das als Gängelung liest und deshalb offshore geht, tauscht Aufsicht gegen Spielraum — und sollte dabei wissen, dass der Spielraum nicht gratis ist.

Vier Kostenpunkte, die in keiner Bonuswerbung auftauchen:

Der fehlende Registerzugang ist doppelt zu veranschlagen. Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ist weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen. Das bedeutet: kein gemeinsames Einzahlungslimit, das ihn zwingt, bei 1.000 € im Monat zu bremsen — und keine Sperrwirkung, wenn man sich selbst sperren lässt. Wer sich bei einem nicht gelisteten Anbieter sperren möchte, sperrt sich bei einem Anbieter, nicht in einem System. Die Sperre gilt dann genau dort.

Der Punkt, der überrascht: Die Sportwettensteuer trifft Unerlaubte genauso wie Erlaubte. Sie ist nach §§ 16 bis 25 RennwLottG geregelt und beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, vermindert um die Steuer selbst“ nach §§ 17 und 18 — unter dem Strich rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Schuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende, und damit bleibt die Frage, ob und wie er sie weitergibt, seine Entscheidung. Genau daraus folgt ein Satz, den man sich merken sollte: Eine gezahlte Steuer ist kein Beleg für eine Erlaubnis. Der Preis ohne Erlaubnis ist also nicht der Preis ohne Steuer. Man zahlt sie, nur ohne die Gegenleistung.

Kriminell wird es für den, der veranstaltet: § 284 StGB stellt die Veranstaltung unter Strafe, bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, und die Werbung dafür bis zu einem Jahr. Für die Teilnahme nach § 285 StGB reicht der Rahmen bis sechs Monate oder Geldstrafe. Verfolgungen einzelner Spieler sind nicht belegt — was weder Freibrief noch Drohkulisse ist, sondern eine offene Flanke, in die weder die eine noch die andere Seite ein Argument legen sollte.

Zivilrechtlich läuft dagegen eine Bewegung, die man kennen sollte, ohne sie als Anspruch zu lesen. Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit der Ausnahme, dass Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Kein Spieler hat damit einen Rückzahlungsanspruch in der Hand. Wer seine Verluste bei einem Anbieter ohne Zulassung auf einem Rückzahlungsweg verbuchen will, setzt auf einen Ausgang, der noch offen ist; wer bei einem gelisteten Anbieter gewettet hat, hatte diesen Weg gar nicht nötig.

Die ehrliche Gegenüberstellung in einem Satz: kein Eintrag gleich kein OASIS, kein LUGAS, kein deutscher Rechtsweg, dafür theoretisch höhere Limits; Eintrag gleich Rechtssicherheit und Spielerschutz, dafür die 1.000 €-Voreinstellung, eingeschränkte Live-Märkte, volle Verifizierung, Zahlungen im eigenen Namen. Wer das zweite wählt, wählt nicht das langweiligere, sondern das nachrechenbare Produkt.

Wie die Whitelist das Wettprogramm zuschneidet — und was der Zuschnitt ausschließt

Der GlüStV regelt nicht nur, wer wetten darf, sondern auch, worauf. Nach § 21 Abs. 1 sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts daraus und auf Vorfälle darin zulässig, als Einzel- oder Kombiwette. Was darüber hinaus möglich ist, legt das Sportwettprogramm fest, das die GGL genehmigt hat, nach § 21 Abs. 5. Die Conclusio für den Vergleich: Zwei erlaubte Anbieter können sich bei den Märkten unterscheiden, ohne dass einer von beiden etwas falsch macht. Der Unterschied liegt im genehmigten Programm, nicht in der Sorgfalt.

Das Live-Wetten ist der Ort, an dem der Verzicht am sichtbarsten wird. Nach § 21 Abs. 4 ist während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten gesetzt werden, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball: ja. Nächster Satz im Tennis: ja. Nächster Punkt im Tennis, nächster Korb im Basketball: nein. Wer aus Gewohnheit auf Kleinmärkte live wettet, wird bei jedem gelisteten Anbieter dieselbe Wand finden.

Ausgeschlossen sind nach § 21 Abs. 1a Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren — nach der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich — sowie manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. E-Sport: Die GGL stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Für virtuelle Sportarten ist die Rechtslage nicht gesichert; hier steht keine Aussage.

Cash Out ist ein gutes Beispiel für die Grenze zwischen Regel und Produkt. Eine gesetzliche oder behördliche Vorgabe dazu ließ sich nicht finden. Cash Out bleibt damit das, was es bei jedem Anbieter ist: ein Feature aus seinen eigenen Bedingungen, nicht ein Recht des Spielers. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Und es gibt keine gesetzliche Obergrenze für den Einsatz pro Wette — wer ein Limit sucht, findet es im Einzahlungsrahmen, nicht im Wettschein.

Das Kleingedruckte beim Live-Wetten lesen

Bevor man einen Live-Tipp abgibt, sind zwei Dinge zu prüfen, und beide stehen nicht im Werbebanner. Erstens: Wird das Ereignis überhaupt live angeboten, und wenn ja, auf welche Komponenten? Der Markt „nächstes Tor“ ist bei erlaubten Anbietern üblich, „nächster Korb“ nicht — und ein Markt, der nicht angeboten wird, ist kein Anlass zur Beschwerde, sondern zur Umplanung. Zweitens die Quotenbewegung: Die Live-Quote lebt in Sekunden, die Auszahlung erst am Ende des Ereignisses. Wer zwischen Anpfiff und Endstand zwei Euro hin und her schiebt, sollte wissen, dass die Frist im Wettschein nicht die Frist der Buchhaltung ist.

Spielerschutz ist keine Zusatzleistung, sondern Teil des Preises

Was mit der Erlaubnis mitkommt, ist ein Paket. Es ist weder optional noch verhandelbar, und es ist der Teil, über den in Bonusangeboten am seltensten gesprochen wird.

Die Teilnahme beginnt bei 18 Jahren nach § 4 Abs. 3. Ein Konto pro Anbieter, vollständig verifiziert, nach § 6a — bis zur Verifizierung darf höchstens 72 Stunden gespielt werden, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Das ist kein Anfängerproblem, sondern die Geschwindigkeit, mit der ein neues Konto eingerichtet ist.

Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Genau hier liegt der inhaltliche Kern, den man verstehen muss, statt ihn zu wiederholen: Es gilt nicht pro Anbieter. Wer vier Konten hat, hat vier Konten und ein Limit. Einzelne Anbieter dürfen nach ihrer Erlaubnis einem Spieler auf Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein höheres Limit setzen — bis 10.000 €, und 10.000 bis 30.000 € für höchstens 1 % der aktiven Spieler. Eine Eigenerklärung genügt dafür nicht. Ein niedrigeres Limit greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Die Asymmetrie ist Absicht.

Das parallele Spielen auf mehreren Seiten gleichzeitig ist nach § 6h über die Aktivitätsdatei gesperrt — der gemeinsame Blick auf ein Konto und eine Sitzung. OASIS nach §§ 8, 8a ist das bundesweite Sperrsystem, das bei der Registrierung und beim Login abgefragt wird. Wer sich selbst mit einer Frist sperren lässt, ist mindestens drei Monate gesperrt; ohne Angabe einer Frist mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 setzt eine sofortige 24-Stunden-Sperre. Diese Instrumente sind der eigentliche Gegenwert des Registereintrags — nicht Rabatte.

Was das Limit für einen Vielspieler konkret bedeutet

Nehmen wir eine Person, die 200 € pro Woche einzahlt und diese Woche schon bei zwei Anbietern aktiv war. Das Monatslimit liegt bei 1.000 €, nicht bei 1.000 € pro Anbieter. Wer im Monat 1.200 € einbringen will, braucht die Anhebung über einen Nachweis, nicht einen dritten Anbieter. Und die Anhebung wirkt nicht sofort: Ein gesenktes Limit greift unmittelbar, ein erhöhtes nach sieben Tagen. Für die Planung folgt daraus, dass man beim Monatslimit und nicht beim Wochenumsatz rechnen sollte.

Was ein Neukundenbonus wirklich kostet

Der GlüStV regelt keine Bonusbeträge. Keine Vorschrift setzt eine Bonusobergrenze, keine schreibt eine Umsatzbedingung vor. Beträge, Umsatzhöhe und Mindestquote stehen ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Betreibers. Das ist die erste schlechte Nachricht für die Startseite und die erste gute für den Vergleich: Es gibt hier nichts zu pauschalisieren — nur zu lesen.

Was ein Bonus ist und was nur so heißt

Die Begriffe sind nicht austauschbar. Eine Gratiswette wird umgangssprachlich auch Freiwette oder Freebet genannt und ist eine Wette ohne Einsatz vom eigenen Konto. Ein Neukundenbonus oder Willkommensbonus kann dagegen eine echte Einzahlung erhöhen, und dann sitzt der Gewinn in einer Bedingung. Ein „risikofreier“ Einsatz, der im Verlustfall als Gratiswette zurückkommt, ist kein Geld zurück — es ist eine Wette zurück, und das ist ein anderer Wert. Wer die drei Formen verwechselt, verwechselt 100 € mit etwas, das im Ertrag weniger ist, und diese Verwechslung ist der teuerste Lesefehler des Themas.

Der Preis steht im Umsatz und in der Mindestquote

Zwei Bedingungen legen den Preis eines Angebots fest: die Umsatzbedingung und die Mindestquote. Die Umsatzbedingung verschiebt das Geld nicht, sie verschiebt die Arbeit. Aus 50 € Bonus und einem Faktor 30 werden 1.500 € Umsatz, und aus 1.500 € Umsatz werden bei 1 € pro Wette 1.500 Wetten — bis die Arbeit getan ist, gehört der Bonus dem Anbieter. Die Mindestquote macht sie zusätzlich teuer: Nur Wetten ab dieser Quote zählen, und eine hohe Mindestquote entscheidet darüber, wie oft man gewinnen muss, nicht darüber, wie viel man setzt. Wer den Faktor in Tagen umrechnet, sollte den Kalender der Annahme daneben legen, denn eine Frist von zwei Wochen bei engem Kontingent pro Tag erfüllt sich nicht von selbst.

Ein Rechenbeispiel, das nur das Umsatzvolumen betrifft: Bei 50 € Bonus und einem Faktor 30 ergeben sich 1.500 € Umsatz, bei einem Einsatz von 1 € pro Wette 1.500 Wetten. Rechnet man zusätzlich mit einem Markt, der 5 % Marge trägt, liegt der erwartete Ertrag unter null — das ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, kein Ergebnis für eine einzelne Wette.

Warum „ohne Einzahlung“ selten ohne Bedingung ist

Ein Angebot ohne eigene Einzahlung ist attraktiv, weil es kein Geld bindet, und genau deshalb ist es der Bonus, in dem die Bedingungen am engsten sitzen. Wer nichts einsetzt, hat auch kein Verlustpolster, das er gegen die Umsatzbedingung stellen könnte — jeder Umsatz ist Arbeit, die über das Gratisguthaben hinaus auf die eigene Geldfrage trifft. Der Vergleich der Angebote $index$ lohnt daher weniger als der Vergleich der Bedingungen $index$: Welche Wetten zählen, bis zu welcher Quote, bis wann, und was passiert, wenn die Frist reißt.

Werbezeiten und was die Werbung versprechen darf

Werbung unterliegt Regeln, die im Sportwettenmarkt oft falsch zitiert werden. Die Werbeerlaubnis liegt nach § 5 Abs. 7 nur bei Erlaubnisinhabern. Und das vielzitierte Werbeverbot von 06:00 bis 21:00 Uhr nach § 5 Abs. 3 Satz 1 umfasst virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele — nicht Sportwetten. Für Sportwetten gilt anderes: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Offiziellen, und keine Affiliate-Provision nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz nach § 5 Abs. 3 und 6. Wer aus der Zeitgrenze ein Sportwettenverbot ableitet, hat den Absatz nicht gelesen und wird sich wundern, warum die Bandenwerbung weiterläuft.

Zahlung und Auszahlung: der Weg mit den meisten Reibungspunkten

Das Zahlungsrecht deutscher Erlaubnisse ist restriktiv und kurz. Nach § 6b Abs. 4 sind nur Zahlungen von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erlaubt. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht zulässig. Das ist der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Sportwetten fernhält — nicht eine Vorliebe der Anbieter, sondern eine Kontogrenze. Wer „neue Wettanbieter mit Bitcoin“ sucht, sucht damit außerhalb dieses Rahmens, und der Satz gilt für alle gelisteten Anbieter gleich.

Der Grund dahinter ist die Herkunft des Geldes: Ein Zahlungsstrom braucht einen Namen, ein Institut und eine Prüfung. Kryptowerte und anonyme Karten durchlaufen keinen dieser drei Schritte, deshalb der Ausschluss. Bei den Methoden bleibt die Wahl beim Anbieter — welche Marken er akzeptiert, sagt er in seinen eigenen Bedingungen.

Zwei Fristen sind vergleichbar, weil sie gesetzlich sind. Spielerguthaben liegen auf einem treuhänderisch geführten, insolvenzgeschützten Konto. Bei Kontoschließung wird der Kontostand innerhalb von fünf Arbeitstagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6 und 7). Eigenen Angaben zufolge liegen diese Fristen im Markt üblicherweise unter der gesetzlichen Obergrenze, und wer rechnet, sollte beide kennen: die versprochene und die gesetzliche.

Wallets: warum der eigene Name die halbe Verifizierung ist

Ein Zahlungsdienstanbieterkonto im eigenen Namen hat einen Nebeneffekt, der die Entscheidung schneller macht als jede Werbung: Es erzwingt dieselbe Identität wie die Verifizierung. Wer eine Wallet auf den Namen führt, die das nicht tut, hat sie im erlaubten Markt ohnehin nicht zur Verfügung. Die Prüfung beim Anbieter und die Zuordnung der Zahlung laufen damit auf denselben Nachweis zu — ein Ausweis, ein Name, ein Konto. Wer den Papierkram sowieso macht, sollte ihn nicht vor dem ersten Wettschein liegen lassen, weil ab der ersten Auszahlung die Verifizierung fällig wird.

Die zehn Anbieter im Preis-Leistungs-Vergleich

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Marken, die in dieser Auswahl behandelt werden, nach dem, was ein Spieler nachprüfen kann: der Status in der Whitelist-Fassung vom 2. Oktober 2026, die Firma, die den Eintrag hält, und das Ersterlaubnisdatum der Sportwetten-Domain. Ein Kritikpunkt vorweg: Ein Ersterlaubnisdatum ist kein Markteintrittsdatum des Produkts, sondern das Datum der Urkunde — wer daraus auf die Jugend einer Marke schließt, verwechselt Amtsstube und Start-up.

Marke Whitelist-Status und Betreiberin Sportwetten-Erlaubnis ab wann
AdmiralBet erlaubt; Greentube Betting Malta Limited Sportwetten 09.10.2020
bet365 erlaubt; Hillside (Europe) ENC Sportwetten 09.10.2020
Tipico erlaubt; Tipico Co. Limited Sportwetten 09.10.2020
Tiptorro erlaubt; Torro Tec Limited Sportwetten 30.06.2021
NEO.bet erlaubt; Greenvest Betting Limited Sportwetten 09.10.2020
Interwetten erlaubt; Interwetten Gaming Limited Sportwetten 02.11.2020
ODDSET erlaubt; Oddset Sportwetten GmbH Sportwetten 18.11.2020
Betway erlaubt; Betway Limited Sportwetten 09.03.2021
bpremium erlaubt; Ladbrokes (Deutschland) Limited Sportwetten 09.10.2020
Wettarena erlaubt; I.B.C. Sportsbetting Limited Sportwetten 09.10.2020

Vier der zehn tragen dasselbe Ersterlaubnisdatum, den 9. Oktober 2020 — jener Tag, an dem die bundesweite Sportwetten-Erlaubnis in Serie erteilt wurde. Ein vergleichendes Markteintrittsdatum ist daraus nicht zu gewinnen. Interessanter ist die Streuung nach 2020: Betway mit dem 9. März 2021, Tiptorro mit dem 30. Juni 2021, Interwetten mit dem 2. November 2020. Wer nach „neuen“ Anbietern sucht, sollte sich die Frage stellen, was neu für ihn bedeutet — ein neues Produkt, ein neues Design oder ein neuer Eintrag. Die Whitelist beantwortet nur die letzte Frage, und zwar exakt.

Eine zweite Beobachtung aus der Liste: Alle Anbieter dieser Auswahl werden unter ihrer jeweiligen Domain geführt, und jede dieser Domains endet auf .de. Das ist ein Muster der Liste, kein Qualitätsmerkmal einzelner Einträge.

Ab wann wieder geprüft werden muss

Die Whitelist ist eine Momentaufnahme, kein Versprechen auf Dauer. Der Katalog vom 2. Oktober 2026 zählt 30 Einträge — 27 Halter mit Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich Pferdewetten, und drei reine Pferdewetten-Halter. Wer einen Vergleich auf ein Ersterlaubnisdatum von 2020 stützt, vergleicht einen Verwaltungsakt von vor sechs Jahren mit einem von vor fünf. Nützlicher ist die Frage, ob hinter der Marke die Erlaubnis für die Domain steht, die man tatsächlich benutzt. Wer eine Zweitmarke sucht, prüft die Whitelist erneut — jede Woche, wenn es sein muss. Das dauert Sekunden und ersetzt jede Bonusbewertung.

Die zehn Marken, einzeln eingeordnet

Die Erlaubnisdaten sind der gemeinsame Nenner dieser Auswahl. Was sie unterscheidet, ist die Art, wie der Eintrag zustande kam, wer ihn hält und was die Marke daraus macht. Diese Reihenfolge folgt der Zusammensetzung dieses Vergleichs und keiner Rangfolge.

AdmiralBet: die älteste Zulassung mit der jüngsten Nachreichung

Die Whitelist führt für die Marke die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Für virtuelle Automatenspiele besteht eine Erlaubnis seit dem 28. September 2022 — ein getrennter Vorgang, der über das Sportwettenangebot nichts sagt. Zwei Folgeerlaubnisse sind ein Wartungsbuch, kein Gütesiegel: Sie zeigen, dass die Erlaubnis nachgeführt wird, nicht dass das Produkt besonders gut ist. Wer eine Marke mit langem Erlaubnisstamm sucht, findet hier die längste Kette dieser Auswahl.

bet365: die Gesellschaft aus Ta’Xbiex und ihr Platz im Register

bet365 gehört zu jenen zehn Marken mit dem 9. Oktober 2020 als Ersterlaubnisdatum. Die Whitelist nennt als Halterin für die sportsbook-Domain die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex auf Malta. Die Gesellschaftsform ENC — eine europäische Aktiengesellschaft — und der maltesische Sitz sagen nichts über die Zuverlässigkeit des Angebots, aber sie sagen etwas über die Prüfungsroutine: Wer den Seriositätstest bei der Domain anfängt, muss ihn beim Namen der Gesellschaft beenden, sonst bleibt der Test halb.

Tipico: die älteste Marke dieser Auswahl mit den modernsten Problemen

Tipico steht mit seiner Marke in der Whitelist der Sportsbook-Domains, und die Betreibergesellschaft ist erheblich älter als der Eintrag: Die Tipico Co. Ltd. hat ihren Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta und wurde 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle gegründet. Zwanzig Jahre Firmengeschichte und eine Ersterlaubnis sind zwei verschiedene Dinge — und ausgerechnet an dieser Marke hängt der prominenteste deutsche Gerichtsfall: Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH im Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht, der Kläger verlangt Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Wer hier neue Kundschaft wird, sollte im Kopf behalten, dass der Fall die Zeit vor der Erlaubnis betrifft.

Tiptorro: ein anderer Nachweisweg — und ein Risiko für den Vergleich

Tiptorro ist die Marke, bei der sich ein neuer Anbieter anders belegen muss als die übrigen. Die App wird im App Store von der Torro Tec Limited aus Malta angeboten, und diese beschreibt sich selbst als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Die Whitelist führt die Erlaubnis für diese Domain mit dem Ersterlaubnisdatum 30. Juni 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022, gehalten von der Torro Tec Limited. Wer eine App im Store sieht, hat noch keine Erlaubnis gesehen: Die Zuordnung läuft über den Store-Anbieter und die Whitelist, und beide Namen müssen übereinstimmen. Bei Tiptorro tun sie das. Der Fall zeigt aber auch, wie fragil die Prüfroutine in der Praxis ist — zwischen Markenname, App-Store-Anbieter und Whitelist-Eintrag liegen drei Stellen, an denen ein Vergleich auseinanderläuft.

NEO.bet: der jüngste ungarische Name mit der ältesten Kette

Hinter NEO.bet steht nach dem Registereintrag die Betreiberin Greenvest Betting Limited mit der Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022 — ein Erlaubnisstamm wie bei den großen Etablierten dieser Auswahl. Der Name klingt nach Neobroker, die Kette ist keine. Das ist genau die Verwechslung, die das Thema „neu“ so verführerisch macht: Ein frisches Logo auf einer Domain, die seit 2020 erlaubt ist. Wer die Neue-aussehend-Runde gewinnen will, gewinnt hier nichts, aber er verliert auch nichts: Der Punkt ist die Erlaubnis, nicht der Name.

Interwetten: die Matlista mit Schleswig-Holstein-Vergangenheit

Interwetten tritt in der Whitelist mit der Interwetten Gaming Limited als Halterin auf, Sitz Tigne‘ Point in Sliema auf Malta, mit einer Ersterlaubnis vom 2. November 2020 und Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022. Die Firmengeschichte reicht weiter zurück als der Eintrag, und noch älter ist der Bezug zur deutschen Regulierung: Die Interwetten Gaming Ltd. durfte seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten, und die Casino-Erlaubnis dort erteilte das Innenministerium im Januar 2013. Das ist ein Beispiel dafür, was ein Erlaubnisdatenvergleich nicht leisten kann: Er erfasst den bundesweiten Eintrag von 2020, nicht die Landesgeschichte davor. Für einen neuen Spieler ist das unerheblich; für die Aussage „neu am Markt“ ist es entscheidend.

ODDSET: der Fall, in dem die Erlaubnis nicht von der GGL kommt

ODDSET ist in dieser Auswahl das Beispiel dafür, dass die Whitelist nicht die ganze Geschichte eines Eintrags erzählt. Die Erlaubnis erteilte das Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheid vom 15. Dezember 2022, für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb, gehalten von der ODDSET Sportwetten GmbH; Aufsichtsbehörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Die Whitelist führt die Domain mit Ersterlaubnisdatum 18. November 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022. Zwei Daten, zwei Ämter, ein Eintrag: Wer nur die Whitelist liest, verpasst die zuständige Erlaubnisbehörde; wer nur das Impressum liest, verpasst den Whitelist-Eintrag. Wer dieselbe Zahl aus zwei Quellen ziehen will, muss beide lesen.

Betway: neue Zulassung, alte Warnung an den Vergleich

Betway gehört zu den Marken, deren Eintrag aus dem Jahr 2021 stammt, nicht aus der Erteilungswelle 2020. Die Whitelist führt die Betway Limited mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. März 2021, einer Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 2. Oktober 2026. Der 9. März 2021 deckt sich mit der Erlaubnis, die das Regierungspräsidium Darmstadt für Online-Sportwetten erteilte; der damalige Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigte sie in einer Mitteilung vom 10. März 2021. Für die Prüfroutine ist das ein brauchbarer Quervergleich: In zwei Registern steht derselbe Vorgang, und wer beide kennt, sieht, was ein Sportsbook-Eintrag und ein Sportsbook-im-Impressum unterscheidet.

bpremium: eine GmbH aus Malta mit stattlicher Registernummer

bpremium zeigt, wie viel Unternehmensangaben in einem Sportsbook-Eintrag stecken. Betreiberin ist nach den Nutzungsbedingungen, die zuletzt am 3. April 2023 gefasst wurden, die Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira auf Malta und der Registernummer C92799. Der Whitelist-Eintrag für die Sportsbook-Domain stammt aus der ersten Erteilungswelle und trägt eine Folgeerlaubnis vom 21. Dezember 2022. Der Name bpremium klingt nach einer eigenen Plattform, die Betreiberin heißt Ladbrokes: Wer die Marke bewertet, ohne die Gesellschaft zu kennen, bewertet ein Logo. Das ist der Kern des Vergleichs, und ein Grund für Skepsis gegenüber jeder Liste, die nur Markennamen zitiert.

Wettarena: die Marke, die selbst nicht in der Sportwetten-Liste steht

Wettarena ist in dieser Auswahl der Sonderfall, und man sollte ihn nicht wegerklären, sondern benennen. Laut AGB wird die Marke von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta angeboten — dieselbe Gesellschaft, die nach der Whitelist die Sportwetten unter Bet3000.de veranstaltet, dort mit Ersterlaubnisdatum 22. April 2026. Wettarena selbst erscheint in der Whitelist nicht als Sportsbook-Domain, obwohl sie in der Operatorenauswahl dieses Vergleichs steht. Für einen Sportwetten-Vergleich bleibt das ein Widerspruch, den man nicht auflösen sollte. Wer über die Marke ein Sportwettenangebot nutzen will, prüft den Eintrag der konkreten Domain und wird die Whitelist zu Bet3000 finden, nicht zu Wettarena. Das ist keine Warnung vor dem Anbieter, es ist der Beleg dafür, wie genau der Begriff „neuer Wettanbieter“ hier zu lesen ist.

Wo die Daten enden und wo der Leser selbst weiterkommt

Die Whitelist nennt Erlaubnisdaten, Halter und Domains, und sie nennt keine Enddaten. Aus einer Erlaubnis mit Ersterteilung 2020 und einer Laufzeit von fünf Jahren nach § 4c Abs. 1 folgt keine Jahreszahl, die man aus der Liste herauslesen könnte. Wer eine Frist braucht, bekommt sie nicht aus dem Register, sondern auf Nachfrage bei der Erlaubnisbehörde.

Unbekannt bleiben auch die Angaben, die für den direkten Preisvergleich am wichtigsten wären: Umsatzfaktor, Mindestquote, Frist eines Neukundenangebots, akzeptierte Zahlungsmarken und Auszahlungsdauer stehen nicht in der Whitelist und nicht in den registerbasierten Angaben, die hier vorliegen. Diese Angaben stehen in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, und dort sind sie auch verbindlich. Wer sie für zwei Marken vergleichen möchte, liest zwei Bedingungstexte; das ist die einzige verlässliche Methode und dauert länger als jede Tabelle.

Und noch ein Punkt, der den Vergleich vor dem Absturz bewahrt: Die Erlaubnis trägt den Sportwetten-Teil eines Angebots. Eine virtuelle Automatenspiele-Erlaubnis ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln; ihre Existenz ist kein Argument für oder gegen ein Sportsbook. Wer die Whitelist als Gütesiegel für die gesamte Marke liest, überdehnt sie an derselben Stelle, an der Betreiber es in ihrer Werbung tun.

Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern

Woran erkennt man, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis hat?

An der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder nach § 9 Abs. 8 — sie ist der einzige belastbare Nachweis. Zu prüfen sind drei Dinge: die Domain exakt, der genannte Halter mit Firmensitz, das Ersterlaubnisdatum. Eine .de-Domain allein beweist keine Erlaubnis. Und eine Casino-Erlaubnis desselben Halters sagt nichts über das Sportwettenangebot.

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist steht?

Dann fehlt ihm die deutsche Erlaubnis, und Sportwetten für Menschen in Deutschland anzubieten, ist nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Eine Erlaubnis aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat hier keine Bedeutung. Es fehlen OASIS- und LUGAS-Anbindung sowie der deutsche Rechtsweg — die Steuer von 5,3 % fällt trotzdem an.

Welche Rolle spielen OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat?

Das Limit nach § 6c Abs. 1 gilt pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. OASIS ist das bundesweite Sperrsystem nach §§ 8, 8a, das bei Registrierung und Login abgefragt wird. Ohne Whitelist-Eintrag ist ein Anbieter an keines von beiden angeschlossen.

Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % auf Quote oder Auszahlung weitergegeben?

Die Steuer nach §§ 16 bis 25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, vermindert um die Steuer selbst“ — rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Schuldner ist der Veranstalter, nicht der Wettende. Ob und wie er sie über Quoten oder Auszahlungen weitergibt, entscheidet er selbst; verbindlich ist das nur aus seinen Bedingungen.

Welche Zahlungsmethoden sind bei lizenzierten Anbietern erlaubt, und warum fallen Krypto und anonyme Mittel weg?

Nach § 6b Abs. 4 sind Zahlungen nur von einem Konto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erlaubt; anonyme Zahlungsmittel sind unzulässig. Krypto und anonyme Prepaid-Karten erfüllen keinen dieser Nachweise. Welche Marken ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen.

Inhalt erstellt vom Team «Golfwetten»