Bitcoin-Wetten in Deutschland: Die erlaubten Anbieter nehmen kein Krypto
Stand: 30. Oktober 2026 — abgeglichen mit der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in der Fassung vom 2. Oktober 2026.

Wer bei einer Suchmaschine „beste Wettanbieter mit Bitcoin“ eintippt, erwartet eine Liste von Namen. Die ehrliche Antwort auf diese Suche beginnt mit einer Absage: Bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis lässt sich mit Bitcoin nicht einzahlen. Nicht bei einem einzigen. Das ist kein Versäumnis, das die Branche noch aufholt, sondern eine Regel, die im Zahlungsweg selbst steckt.
Der Grund steht in den Bedingungen für die Erlaubnis und nicht in der Technik. Einzahlungen dürfen nur von einem Zahlungskonto kommen, das auf den Namen des Spielers lautet und bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind ausdrücklich nicht zugelassen. Damit ist die Frage für den gesamten legalen deutschen Markt beantwortet, bevor man auch nur eine Quote vergleicht. Wer trotzdem eine Seite mit Bitcoin-Einzahlung findet, findet eine Seite ohne deutsche Erlaubnis — mit allen Folgen, die das für Sperre, Limit und Rechtsschutz hat.
Diese Seite zieht daraus keine Verlegenheitslösung. Sie ordnet, was Bitcoin als Zahlungsmittel überhaupt ist, was der deutsche Erlaubnisrahmen verlangt, was ein Auslandsangebot kostet und welche Wege einem Spieler mit welchem Budget tatsächlich offenstehen. Die Zahl der Anbieter, bei denen Krypto funktioniert, ist kleiner als die Werbung glauben lässt, und keiner davon steht auf der Whitelist.
Was ein Krypto-Anbieter dem Spielerschutz nimmt
Der deutsche Erlaubnisrahmen ist im Kern ein Schutzbau. Er besteht aus drei Teilen, die nur zusammen wirken, und ein Angebot ohne Erlaubnis hat keinen davon.

Der erste Teil ist die Sperre. OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem, das bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt wird. Wer sich dort sperren lässt, wird nirgends mehr durchgelassen, wo diese Abfrage stattfindet. Ein Auslandsanbieter fragt dort nicht ab. Die Sperre, die jemand für sich selbst errichtet hat, gilt auf einer solchen Seite einfach nicht weiter.
Der zweite Teil ist das Limit. Über die LUGAS-Limitdatei gilt für erlaubte Anbieter standardmäßig ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat — und zwar über alle Anbieter hinweg, nicht je Seite. Ein höheres Limit darf ein Veranstalter nur für einen einzelnen Spieler und nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit setzen; eine Selbstauskunft des Spielers reicht dafür nicht. Herabsetzen wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Diese sieben Tage sind kein Formfehler, sondern eine Bremse, die genau in dem Moment greift, in dem jemand nach einem Verlust schnell mehr Geld nachschieben will. Ein Offshore-Konto kennt diese Bremse nicht.
Der dritte Teil ist der Panikbutton. Er löst sofort eine 24-stündige Sperre aus, ohne Anruf, ohne Begründung, ohne Wartezeit auf einen Kundenservice. Dass ein solcher Knopf auf einer Seite fehlt, die niemandem rechenschaftspflichtig ist, versteht sich von selbst — nur steht es selten auf der Startseite.
Dazu kommt ein Risiko, das mit Wetten nichts zu tun hat und in einer Krypto-Anleitung gern unter den Tisch fällt: Kursschwankungen. Bei einer Wette mit Euro-Einsatz steht der Verlust fest, sobald der Ball rollt. Bei einer Wette mit Bitcoin-Einsatz steht zusätzlich offen, was der Einsatz beim Auszahlen noch wert ist. Wer 5 € in Bitcoin setzt, wettet zweimal: einmal auf das Spiel, einmal auf den Kurs zwischen Einzahlung und Auszahlung. Der zweite Markt ist der volatilere von beiden, und er hat nichts mit Sport zu tun. Der Einsatz in Krypto verbindet also ein Spielergebnis mit einem Wechselkursrisiko, das auch bei gewonnener Wette gegen den Spieler laufen kann.
Was ein Auslandsangebot attraktiv erscheinen lässt, ist fast immer das, was in diesem Schutzbau fehlt: höhere Limits, weil niemand sie begrenzt, und die Aussicht auf Verifizierung, die niemand erzwingt. Beides ist die Beschreibung eines entfallenen Schutzes, nicht eines Vorteils. Ein höheres Einzahlungslimit hilft keinem Spieler — es erlaubt ihm nur, schneller zu verlieren; die 1.000 € sind die einzige Zahl im deutschen Regelwerk, die gegen den Spieler selbst arbeitet.
Wo jemand tatsächlich Hilfe sucht oder sie jemandem nahelegen will, ist die zuständige Stelle die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, und das Sperrsystem heißt OASIS. Das sind die Namen, die zählen, und es sind genau die Stellen, die ein Angebot ohne Erlaubnis nicht im Programm hat.
Blockcha: wie Bitcoin Zahlungen ohne Bank möglich macht
Die Frage, ob Bitcoin anonym ist, hat zwei verschiedene Antworten — und beide werden regelmäßig verwechselt.
Die erste betrifft die Blockchain. Sie ist ein öffentliches Register, in dem jede Transaktion dauerhaft und für jeden einsehbar gespeichert wird. Anonym ist daran nichts. Pseudonym ist es: Statt eines Namens steht eine Adresse. Ob hinter dieser Adresse eine Person steht, hängt davon ab, was rund um die Adresse bekannt wird — eine Börse mit Ausweispflicht, eine Lieferadresse, eine Verknüpfung mit einer anderen Adresse reichen. Dauerhaft bedeutet außerdem: Was einmal in der Kette steht, lässt sich nicht löschen. Wer glaubt, eine Zahlung verschwinde mit der Zeit, verwechselt Vergessen mit Privatsphäre.
Umgekehrt liegt genau darin die Anziehungskraft für die Wettbranche. Ein Zahlungsmittel, das keine Bank im Weg hat, umgeht jede Kontrolle, die an einer Bank hängt — kein Abgleich mit einem Kontoinhaber, keine Rückbuchung, keine Nachfrage. Eine Seite, die Bitcoin annimmt, macht sich nicht verdächtig; sie macht sich unabhängig. Für den Spieler ist das der teure Teil des Geschäfts. Er zahlt an einen Empfänger, dessen Sitz niemand in Deutschland beaufsichtigt, und wenn die Auszahlung ausbleibt, gibt es keine Stelle, bei der er sie einklagen könnte.
Technisch ist das Netz hinter Bitcoin zwanzig Jahre alt und langweilig geworden, was sein Vorteil ist. Am 3. Januar 2009 entstanden die ersten 50 Bitcoin im Genesisblock. Das Konzept war unter dem Pseudonym „Satoshi Nakamoto“ veröffentlicht worden; das Whitepaper trägt den Titel „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ und ist auf den 1. Oktober 2008 datiert. Die Maximalmenge von Bitcoin ist auf 21 Millionen Einheiten beschränkt. Die Blockbelohnung bei Bitcoin halbiert sich alle 210.000 Blöcke, im Mittel entsteht etwa alle 10 Minuten ein neuer Block. Sie betrug bis November 2012 50 Bitcoin, bis Juli 2016 25, bis Mai 2020 12,5 und bis April 2024 6,25; seitdem werden 3,125 Bitcoin pro neuem Block ausgezahlt. Der erste Warenaustausch gegen Bitcoin fand am 22. Mai 2010 statt: Zwei Pizzen wurden gegen 10.000 Bitcoin gehandelt. Wer die Summe vorrechnet, versteht, warum die frühen Jahre nicht die günstigen waren — sie waren die einzigen.
Steuerlich ist die Sache in Deutschland geregelt, aber nicht einfach. Erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 klärte die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln. Ein Urteil von europäischer Ebene ist älter: Der Europäische Gerichtshof erklärte am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Einheiten der virtuellen Währung Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. Beides sagt nichts darüber, wie deutsche Sportwetten besteuert werden — die Wettsteuer hängt am Veranstalter, nicht am Zahlungsmittel, und dazu mehr im Abschnitt „Rechtsla: die Erlaubnis, der Prüfweg und die Rückzahlungsfrage“.
Für die praktische Frage nach dem Grundlagenwissen bleibt eine unbequeme Feststellung: Ein Spieler kann in Bitcoin einzahlen, weil zwischen Absender und Empfänger keine Bank steht. Dieselbe Eigenschaft ist der Grund, warum er im Streitfall allein steht. Bequemlichkeit und Rechtsschutz sind hier derselbe Mechanismus von zwei Seiten.
Die zehn Plattformen im Vergleich
Die Spalte, an der sich auf dieser Seite alles entscheidet, ist keine Krypto-Spalte. Sie ist die Frage nach der Erlaubnis. Denn eine Wette bei einem erlaubten Anbieter und eine Wette bei einem Auslandsangebot sind nicht zwei Varianten derselben Sache mit unterschiedlicher Bezahlung, sondern zwei verschiedene Rechtsverhältnisse. Wer das einmal verstanden hat, sortiert die Anbieterliste von selbst.
Die folgende Übersicht nennt für jede der zehn Plattformen, ob sie auf der Whitelist steht, wer die Erlaubnis hält und seit wann sie gilt. Die Whitelist ist dabei die einzige belastbare Prüfung: Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt 30 Einträge — die Inhaber von Sportwetten- und Pferdewetten-Erlaubnissen des aktuellen Stands. Jede dort verzeichnete Domain ist eine .de-Domain, aber eine .de-Domain allein beweist nichts. Nur wer auf der Whitelist steht, hat eine Erlaubnis; ein Veranstalter mit Sitz im Ausland kann eine .de-Seite betreiben, ohne dort zu stehen.
| Anbieter | Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| bpremium | auf der Whitelist | Ladbrokes (Deutschland) Limited | Erlaubnis vom 09.10.2020 |
| 888sport | auf der Whitelist | 888 Germany Limited | 30.06.2021 |
| Winamax | auf der Whitelist | WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 |
| Sportingbet | auf der Whitelist | Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Bet3000 | auf der Whitelist | I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Tiptorro | auf der Whitelist | Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| Playzilla | keine deutsche Erlaubnis | nach Angaben Dritter: Curaçao | — |
| RocketPlay | keine deutsche Erlaubnis | nach Angaben Dritter: Curaçao | — |
| 22Bet | keine deutsche Erlaubnis | nach Angaben Dritter: Curaçao | — |
| Sportaza | keine deutsche Erlaubnis | Anjouan (nicht belegt) | — |
Die Liste trennt zwei Gruppen, die nicht zusammengehören. Sechs Anbieter haben eine deutsche Erlaubnis für Sportwetten, vier haben keine. Diese vier sind deshalb aufgenommen, weil deutsche Spieler ihnen begegnen — nicht weil sie eine Option wären. Keiner der vier hat eine deutsche Erlaubnis, keiner ist an OASIS oder LUGAS angeschlossen.
Für die Krypto-Frage liefert die Tabelle das entscheidende Ergebnis in ihrer ersten Spalte: Von den sechs erlaubten Anbietern darf keiner Bitcoin annehmen. Das ist die Pointe dieser Seite. Die Reihenfolge der Anbieter richtet sich deshalb nicht nach einem Krypto-Angebot — nach dem Kriterium gäbe es in der ganzen Liste nichts zu vergleichen —, sondern nach Erlaubnis, Zahlungswegen, Quoten und Spielerrechten.
Die Daten ändern sich, und die Whitelist ist der Ort, an dem man das selbst nachprüft. Sie ist unter der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder einsehbar, führt den Erlaubnisinhaber und die erlaubte Domain getrennt und nennt das Erlaubnisdatum. Nur wer den geprüften Namen mit der Seite abgleicht, auf der er gerade spielt, weiß, woran er ist. Ein Impressum mit einem Firmensitz in Malta, Gibraltar oder Zypern ist dafür kein Ersatz; es nennt den Betreiber, nicht die Erlaubnis. Wer den Eintrag sucht, sollte die Domain und nicht den Markennamen eingeben, denn über die Domain entscheidet der Eintrag, und ein Betreiber kann mehrere Domains unter einer Erlaubnis führen.
Was Bitcoin-Wetten in Deutschland bedeuten
Die Frage, ob sich mit Bitcoin wetten lässt, ist in Deutschland falsch gestellt. Lässt, klar. Zulässig ist die andere Frage, und die Antwort hängt an einer einzigen Bedingung: dem Zahlungsweg.
Veranstalter von Sportwetten mit deutscher Erlaubnis dürfen Einzahlungen nur von einem Zahlungskonto annehmen, das auf den Namen des Spielers läuft und bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind untersagt. Eine Bitcoin-Einzahlung erfüllt keine dieser Bedingungen: Es gibt kein Konto im Namen des Spielers und kein Geldwäsche-institut dazwischen. Damit fällt Krypto für den legalen deutschen Markt nicht wegen eines fehlenden Angebots aus, sondern wegen eines Verbots.
Die Kryptowährung ist ein Zahlungsmittel außerhalb des Bankensystems, und gerade deshalb spielt sie bei erlaubten deutschen Anbietern keine Rolle. Der Mechanismus ist so einfach, dass die ganze Branchenrhetorik daran abprallt: Der Weg, der Krypto bequem macht, ist derselbe, der ihn in Deutschland unzulässig macht. Ein Anbieter, der Bitcoin akzeptiert und eine deutsche Erlaubnis hätte, würde gegen seine eigenen Erlaubnisbedingungen bezahlen. Es gibt ihn nicht — nicht, weil er noch nicht erfunden wurde, sondern weil die Erlaubnis ihn ausschließt.
Was von der Krypto-Idee im deutschen Markt übrig bleibt, ist die Wahlmöglichkeit bei allem anderen. Zahlungsdienste wie Sofortüberweisung, Kreditkarte, Giropay oder ein Zahlungsdienstleister im Lastschriftverfahren stehen einem erlaubten Anbieter offen, sofern sie die Bedingung des eigenen Kontos erfüllen. Die Frage nach einer „besten Bitcoin Wallet für Sportwetten“ führt in Deutschland dagegen ins Leere — nicht, weil es an Wallets mangelt, sondern weil es an einem erlaubten Empfänger fehlt. Wer heute nach einer Geldbörse für Wetten sucht, sucht ein Werkzeug für einen Zahlungsweg, den er bei den Anbietern mit den besseren Spielerrechten nicht einsetzen kann.
Für einen Spieler, der sich entscheiden will, sind das zwei getrennte Entscheidungen. Die erste lautet: Erlaubter Anbieter mit vollem Schutz und den Grenzen, die dieser Schutz mitbringt — Verifizierung mit einem Konto, Einzahlungen vom eigenen Konto, 1.000 € Monatslimit, eingeschränkte Live-Märkte. Die zweite lautet: Konto bei einer Plattform ohne deutsche Erlaubnis, ohne Sperrabfrage, ohne Monatslimit, ohne deutsche Aufsicht, mit einem Anbieter, dessen Sitz und Lizenz außerhalb Deutschlands liegen und dessen Angebot in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel ist. Beides sind Optionen, und keine Palette von Suchergebnissen macht die zweite zu einer Alternative zur ersten.
Rechtsla: die Erlaubnis, der Prüfweg und die Rückzahlungsfrage
Die Aufsicht über Sportwetten im Internet liegt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Sie handelt auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021, erteilt die bundesweite Erlaubnis zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet und überwacht den Markt einschließlich Bußgeldern. Wer den Prüfweg sucht, findet ihn dort und an keiner anderen Stelle: Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 ist die einzige Prüfung einer Erlaubnis. Ein Anbieter, der eine „Lizenz“ vorzeigt, hat damit noch nichts bewiesen.

Auf der Whitelist steht zu jedem Inhaber die erlaubte Domain, und die ist entscheidend. Nur die unter der Sportwetten-Erlaubnis geführte Domain nimmt Sportwetten an; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, Poker oder Casino ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln. Eine erste Erlaubnis läuft fünf Jahre, doch die Whitelist nennt nur das Erteilungsdatum und nie ein Enddatum. Wer nach einem Ablaufdatum sucht, sucht etwas, das in der Liste nicht steht.
Was eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis überhaupt erlaubt, ist enger als der Marktschrei vermuten lässt. Zulässig sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts sowie auf Vorkommnisse darin, als Einzelwette oder Kombiwette — und nur die Wettarten, die dem Veranstalter im Sportwettprogramm erlaubt sind. Live-Wetten sind nur eingeschränkt möglich: während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen vergleichbaren Bestandteil in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball fällt darunter, der nächste Satz im Tennis ebenfalls; der nächste Punkt im Tennis und der nächste Korb im Basketball nicht. Ausgeschlossen sind Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren — nach der Verwaltungspraxis zählt Fußball unterhalb der 3. Liga darunter —, manipulationsgefährdete Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. E-Sport: Die Behörde stellt klar, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist; lizenzierte E-Sport-Wetten gibt es in Deutschland nicht. Ausgezahlt wird erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses.
Spielerschutz ist bei einer legalen Wette kein Zusatz, sondern Bedingung. Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt. Es gilt ein Konto je Veranstalter mit vollständiger Verifizierung; vor abgeschlossener Verifizierung darf ein Veranstalter höchstens 72 Stunden Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Für das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter sorgt die Limitdatei LUGAS; eine Erhöhung ist nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit möglich und wirkt erst nach sieben Tagen, eine Herabsetzung sofort. Paralleles Spielen bei mehreren Anbietern mit demselben Konto ist über die Aktivitätsdatei untersagt. OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Registrierung und Login abgefragt wird; eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton löst sofort eine 24-Stunden-Sperre aus. Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt.
Das Angebot eines Anbieters ohne deutsche Erlaubnis ist in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Erlaubnis hat hier keine Bedeutung. Die Behörde spricht Warnungen aus: Am 17. September 2026 warnte sie Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“. Auf der Seite des Strafrechts steht das Veranstalten nach § 284 StGB, das mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt ist, die Werbung dafür mit bis zu einem Jahr; die Teilnahme nach § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verfolgungen einzelner Spieler sind nicht belegt — das ist weder ein Freibrief noch ein Grund, es dramatischer darzustellen, als es ist.
Wie ernst die Durchsetzung genommen wird, zeigt der Weg über die Zivilgerichte. Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten; eine Ausnahme gilt, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ein Urteil steht aus. Wer deshalb bei einer Plattform ohne Erlaubnis spielt und auf Rückzahlung spekuliert, spekuliert — zugesagt ist niemandem etwas.
Was die Werbung angeht, ist die Lage klarer, als manchen lieb ist. Werbung für Glücksspiel ist nur Erlaubnisinhabern gestattet. Das Verbot zwischen 6 und 21 Uhr gilt für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino — nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gilt anderes: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Was die Höhe eines Neukundenbonus angeht, enthält das Regelwerk keine Obergrenze. Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stehen ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters — und wer einen Anbieter beurteilen will, liest dort nach.
Die Sportwettensteuer schließlich trifft den Veranstalter, nicht den Spieler. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, vermindert um die Steuer selbst“ und entspricht damit rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Wettenden. Ob und wie ein Anbieter sie an den Spieler weitergibt, ist seine Entscheidung und nur aus seinen eigenen Bedingungen zu belegen. Die Steuer fällt auch bei unerlaubten Anbietern an: Eine gezahlte Steuer ist kein Nachweis einer Erlaubnis. Wie Gewinne privater Wettender behandelt werden, ist nicht abschließend geklärt — hier hilft nur der Weg zur Steuerberatung.
Unsere Top 10: die Anbieter im Einzelnen
Zehn Plattformen, zwei Gruppen, eine Trennlinie. Die folgenden Abschnitte beschreiben, was jede für sich bietet und wem sie nützt — mit der deutschen Erlaubnis als erstem Kriterium, weil ohne sie alle weiteren Angaben eine andere Bedeutung haben. Die sechs erlaubten Anbieter kommen zuerst, weil sie die einzigen sind, bei denen sich die Frage nach deutschen Spielerrechten überhaupt stellt. Die vier Offshore-Plattformen folgen, klar abgetrennt, weil deutsche Spieler ihnen begegnen und weil eine Beschreibung ohne diese Trennung zu einer Empfehlung umkippt.
bpremium: die Betreiberin mit Pokerlizenz im Portfolio
Hinter bpremium steht Ladbrokes (Deutschland) Limited. Auf der Whitelist erscheint dieselbe Gesellschaft neben bpremium auch für partypoker — dort für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele, beide erstmals am 10. November 2022. Die Sportwetten-Erlaubnis für die hier relevante Domain ist älter und auf den 09.10.2020 datiert.
Ein Betreiber, der Sportwetten und Poker unter getrennten Domains führt, ist im deutschen Markt nichts Ungewöhnliches, aber es ist ein Hinweis auf die Struktur des Hauses: Jede Domain trägt ihre eigene Erlaubnis, und die Erlaubnis ist nicht übertragbar. Wer bei bpremium Sportwetten spielt, spielt unter der Sportwetten-Erlaubnis der Ladbrokes (Deutschland) Limited. Wer auf der anderen Domain eine Automatenspiel-Runde dreht, bewegt sich in einem anderen Erlaubnisrahmen mit anderen Regeln — auch dann, wenn dieselbe Firma dahintersteht.
Der Vorteil dieses Aufbaus liegt in der Prüfbarkeit. Der Whitelist-Eintrag nennt Erlaubnisinhaber und Domain so, dass beides zusammenpasst, und wer im Impressum dieselbe Gesellschaft findet, hat die Verbindung bestätigt. Ein Erlaubnisdatum aus dem Jahr 2020 bedeutet zugleich Erfahrung mit dem Regelwerk aus der ersten Erlaubniswelle: Wer seit 2020 unter deutscher Aufsicht arbeitet, hat die Verifizierungspflichten und die Limitdatei nicht nachträglich eingeübt, sondern von Anfang an bedient.
Krypto ist hier kein Thema, und das ist keine Einschränkung, die dieser Anbieter mit seinen fünf Kollegen teilt, sondern die deutsche Regel selbst. Wer sich für bpremium entscheidet, entscheidet sich für einen Anbieter, dessen Struktur sich prüfen lässt: eine Gesellschaft, zwei Domains, zwei klare Erlaubnisse. In einem Markt, in dem viele Anbieter verschleiern, wer eigentlich hinter der Seite steht, ist das die geringste Form von Ärger.
888sport: die Konzernseite mit langer Börsengeschichte
888sport gehört zur 888-Gruppe, deren Holdinggesellschaft die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar ist; die Aktie ist seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert. In Deutschland tritt als Erlaubnisinhaberin die 888 Germany Limited auf, mit einer Sportwetten-Erlaubnis, die auf den 30.06.2021 datiert ist.
Ein Unternehmen, dessen Anteile seit 2005 öffentlich gehandelt werden, hat eine bestimmte Art von Aufmerksamkeit über sich: Bilanzpflichten, Quartalszahlen, Analystenfragen. Das ist kein Spielerschutz und ersetzt keine Whitelist, aber es ist ein Unterschied zu jenen Angeboten, deren Betreibergesellschaft nur in einer Lizenznummer existiert und sonst nirgends. Wer bei einem börsennotierten Konzern unter deutscher Aufsicht spielt, hat zwei Ebenen der Rechenschaft statt einer.
Die Trennung von Gruppe und Erlaubnisinhaberin ist dabei der Punkt, der im Kopf bleiben sollte. In der Whitelist steht nicht die 888 Holdings PLC aus Gibraltar, sondern die 888 Germany Limited als Veranstalterin der Domain 888sport. Die deutsche Erlaubnis erstreckt sich auf diese Domain und nicht auf den Konzern und nicht auf dessen andere Seiten. Das ist die übliche Konstruktion und weder auffällig noch bedenklich — aber wer bei einem Namen mitspielt, ohne zu prüfen, welche Gesellschaft für die Domain eingetragen ist, hat die Prüfung genau an der Stelle beendet, an der sie anfängt.
Für Einsteiger, die einem Konzernnamen misstrauen und einer kleinen Marke aufs Wort glauben, ist 888sport der Gegenfall: Die Substanz liegt in der Gruppenstruktur, und die spielt in Deutschland über eine deutsche Gesellschaft. Auszahlungen, Limits und Verifizierung laufen über die deutsche Erlaubnis; Krypto hat dort keinen Platz, weil die Einzahlung vom eigenen Konto kommen muss.
Winamax: die französische Gesellschaft mit hessischer Erlaubnis
Winamax ist ein Sonderfall im deutschen Markt, weil der Weg zur Erlaubnis namentlich nachvollziehbar ist. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der WINAMAX SA am 29.06.2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten und verlängerte sie mit Bescheid vom 08.12.2022. Beaufsichtigt wird das Unternehmen von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Zwei Behörden in einer Akte — eine, die erteilt, eine, die beaufsichtigt — sind in der Anfangszeit des Glücksspielstaatsvertrags 2021 nicht ungewöhnlich; die erste Erlaubniswelle lief über die Länder, die Aufsicht liegt inzwischen bei der gemeinsamen Behörde. Für den Spieler ist daran nur eines interessant: Beide Angaben sind über den Anbieter selbst nachprüfbar, und eine Verlängerung 2022 dokumentiert, dass die Erlaubnis nicht auf dem Erstdatum stehen geblieben ist.
Winamax kommt aus dem französischen Markt, einem der am strengsten regulierten in Europa, und diese Herkunft merkt man dem Produkt an. Wer aus Frankreich kommend in Deutschland spielt, findet vertraute Strukturen: Einzelwetten, Kombiwetten, Limit statt Bonusjagd. Das ist kein Zufall, sondern eine Folge davon, dass ein Anbieter seine Produktlogik nicht für jeden Markt neu erfindet.
Für die Krypto-Frage gilt auch hier die deutsche Regel: Der Zahlungsweg muss über ein Konto im eigenen Namen führen, und damit ist das Thema geschlossen. Die Wahl, die Winamax einem Spieler lässt, liegt nicht beim Zahlungsmittel, sondern beim Zuschnitt des Angebots — ein Haus, das aus einem reglementierten Markt kommt, ist für Spieler interessant, die ein aufgeräumtes Wettprogramm einem überladenen vorziehen.
Sportingbet: zwei Erlaubnisse mit unterschiedlichen Daten
Die Sportingbet (Deutschland) Ltd nennt in ihrem Impressum die behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21.12.2022 und die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022; Aufsichtsbehörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Zwei Erlaubnisse, zwei Daten, zwei Regelkreise. Das ist mehr als eine Formalie: Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele unterliegt Bedingungen, die für Sportwetten nicht gelten — und umgekehrt. Die Werberegel ist dafür das deutlichste Beispiel. Das Verbot der Werbung zwischen 6 und 21 Uhr trifft virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino, nicht aber Sportwetten. Ein Anbieter mit beiden Erlaubnissen bewegt sich also auf denselben Werbeflächen unter zwei verschiedenen Rechtsrahmen, und wer als Spieler glaubt, die Regeln für das eine Produkt gälten für das andere, irrt in beide Richtungen.
Für den Spielerschutz relevant bleibt die Sportwetten-Erlaubnis mit ihrem Datum im Jahr 2022. Sie liegt in der zweiten Hälfte der ersten Erlaubniswelle und dokumentiert einen Anbieter, der den deutschen Rahmen nicht erst im Nachhinein bedienen musste. Eine Krypto-Einzahlung ist bei keinem der beiden Erlaubnistypen vorgesehen — nicht beim Sport, nicht beim Automatenspiel. Wer beides bei einem Haus haben will, findet es hier; wer beides schon einmal auf derselben Seite verwechselt hat, findet hier den Anlass, den Erlaubnistext genauer zu lesen.
Bet3000: die jüngste Erlaubnis im Feld
Bet3000 ist der Anbieter mit dem frischesten Eintrag in dieser Übersicht. Als Veranstalter der Sportwetten unter bet3000 führt die Whitelist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta; die Erlaubnis für die Domain ist dort mit dem Erstdatum 22. April 2026 verzeichnet.
Eine Erlaubnis aus diesem Jahr bedeutet nicht, dass ein Anbieter neu im Geschäft ist — die Betreibergesellschaft ist es in dieser Form, der Marktauftritt kann älter sein. Für den Spieler zählt etwas anderes: Eine junge Erlaubnis ist eine Erlaubnis, die unter dem aktuellen Regelwerk erteilt wurde. Wer 2026 auf die Whitelist kommt, hat den Verifizierungsablauf, die LUGAS-Anbindung und das Sportwettprogramm unter dem Stand geprüft, der heute gilt, und nicht unter dem von 2020. Das ist kein Qualitätsurteil, aber es erspart einem Anbieter jene Übergangsphase, in der alte Prozesse an neue Vorgaben angepasst werden.
Der Sitz in Malta ist bei einem Whitelist-Eintrag kein Widerspruch zur deutschen Erlaubnis, sondern die Regel: Fast alle Veranstalter hinter deutschen Sportwetten-Domains sitzen im europäischen Ausland. Was zählt, ist der Eintrag in der Whitelist und die dort geführte Domain — nicht der Firmensitz und nicht die Frage, ob ein Betreiber auch Lizenzen aus anderen Rechtsordnungen hält.
Wer Anbieter nach dem Alter ihrer Erlaubnis sortiert, findet mit Bet3000 den Jüngsten und mit bpremium und Sportingbet die Ältesten. Ob das für einen Spieler zählt, hängt davon ab, ob er einen eingespielten Ablauf oder einen frisch geprüften bevorzugt. Krypto ist bei keiner der genannten Erlaubnisse Teil des Angebots.
Tiptorro: eine App, die sich über die Whitelist ausweist
Tiptorro kommt über den App Store ins Spiel: Dort wird die App von der Torro Tec Limited mit Sitz in Malta angeboten, die sich selbst als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder beschreibt. In der Whitelist ist dieselbe Gesellschaft als Veranstalterin von tiptorro geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis vom 30.06.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022.
Dass ein Anbieter sich in einem App-Store-Text selbst als zugelassen bezeichnet, ist eine Behauptung — und Behauptungen sind der Grund, warum die Whitelist existiert. Hier passt beides zusammen, und genau so sollte ein Spieler jeden Anbieter prüfen: nicht den Werbetext lesen, sondern den Eintrag suchen, den Namen der Gesellschaft mit dem Impressum vergleichen und die Domain abgleichen. Wer das bei Tiptorro tut, findet eine Deckung.
Der App-Weg hat eine Nebenwirkung, die in der Krypto-Diskussion oft übersehen wird: Die App läuft auf dem Gerät des Spielers, aber die Erlaubnis hängt an der Domain des Veranstalters. Ob ein Anbieter über eine App oder über den Browser erreichbar ist, ändert an der Zahlungspflicht nichts — eine Einzahlung per Bitcoin wäre in beiden Fällen dieselbe unzulässige Zahlung. Ein bequemer Zugang ist kein anderer Rechtsrahmen.
Ein Erlaubnisdatum vom 30.06.2021 mit Folgeerlaubnis Ende 2022 reiht Tiptorro in die Riege der Anbieter ein, die seit der ersten Welle dabei sind. Wer auf dem Telefon wettet und dabei einen geprüften Anbieter will, hat hier einen, dessen Eintrag mit der App zusammenpasst — was bei weitem nicht jede Wett-App von sich behaupten kann.
Playzilla: Sportsbook mit Live-Bereich, aber ohne deutsche Erlaubnis
Playzilla steht nicht auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder: keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, keine Verbindung zu OASIS oder LUGAS. Nach Angaben Dritter wird eine Curaçao-Lizenz geführt, die in Deutschland keine Bedeutung hat. Auf der eigenen Webseite bietet Playzilla einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an.
Das ist der Punkt, an dem die Beschreibung aufhört und die Einordnung beginnt. Ein Sportsbook mit Live-Wetten ist für sich betrachtet nichts Verwerfliches — die Live-Märkte sind bei einem deutschen Anbieter enger geschnitten, aber vorhanden. Der Unterschied liegt in der Umgebung: Was hier fehlt, ist keine Funktion, sondern ein ganzer Rechtsrahmen. Keine Sperrabfrage, keine Limitdatei, keine deutsche Aufsicht, kein deutscher Rechtsschutz. Das Angebot ist für Spieler in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel.
Wer sich angesichts eines breiten Live-Programms dennoch angezogen fühlt, sollte einen Aspekt bedenken, der nichts mit Moral zu tun hat. Eine Wette auf ein laufendes Ereignis setzt voraus, dass die Auszahlung am Ende kommt — und bei einem Anbieter ohne niedergelassenen Rechtsträger in der EU gibt es niemanden, bei dem sich ein ausbleibender Gewinn einfordern lässt. Der schlechteste Fall ist nicht die verlorene Wette, sondern die gewonnene.
Die virtuellen Sportwetten zeigen die Stoßrichtung des Produkts deutlich: Ein Bereich, der ohne reale Ereignisse auskommt, erzeugt mehr Runden pro Stunde als jeder echte Spielplan. Für einen Spieler mit Budgetdisziplin ist das eine Frage der Frequenz, für einen ohne eine Frage der Reichweite. Eine Curaçao-Lizenz löst keines von beiden Problemen.
RocketPlay: Betreiber mit Sitz auf Curaçao
RocketPlay wird nach eigenen Angaben von der Scores55 Tech B.V. betrieben, einer Gesellschaft mit Sitz auf Curaçao und der Registrierungsnummer 162990. Auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht die Plattform nicht: keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, keine Anbindung an OASIS oder LUGAS. Die nach Angaben Dritter geführte Curaçao-Lizenz hat in Deutschland keine Bedeutung.
Bemerkenswert ist hier die offene Sprache der eigenen Bedingungen: Der Betreiber nennt Sitz und Registrierungsnummer. Das ist ehrlicher als das Schweigen vieler Konkurrenten und macht die Prüfung leicht — nur fällt sie gegen das Haus aus. Wer den Sitz einer Gesellschaft liest, die auf Curaçao registriert ist, weiß, welche Behörde im Streitfall zuständig wäre und welche es nicht ist. Die Antwort lautet: keine in Deutschland.
Für den deutschen Spieler heißt das konkret, dass ein Gewinn nicht durchsetzbar ist. Ein Gerichtsstand auf Curaçao, eine Registrierungsnummer und ein Firmensitz ohne Bezug zur Europäischen Union sind keine Basis für eine Forderung. Der Anbieter kann außerdem Bedingungen nach eigenem Ermessen ändern, und es gibt keine Aufsicht, die ihm Grenzen setzt, die ein deutscher Veranstalter einzuhalten hat.
Wer RocketPlay in einem Vergleich sieht, sieht meist den Namen und ein Kontoformular. Was er nicht sieht, ist der Teil, der bei einem erlaubten Anbieter selbstverständlich ist: die Kontrolle der eigenen Zahlungsquelle im eigenen Namen, das Limit über alle Anbieter hinweg, die Sperrabfrage. Das Angebot ist für Spieler in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel, und die sauber benannte Struktur ändert daran nichts.
22Bet: breites Sportprogramm außerhalb der Whitelist
22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Die Bandbreite ist auf den ersten Blick beeindruckend: Biathlon und Baseball in einem Programm zu finden, ist bei deutschen Anbietern weniger selbstverständlich. Auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht 22Bet jedoch nicht — keine deutsche Erlaubnis, keine Verbindung zu OASIS oder LUGAS; nach Angaben Dritter wird eine Curaçao-Lizenz geführt, die hier keine Bedeutung hat.
Der Umfang des Sportprogramms ist die klassische Verkaufsfläche eines Offshore-Anbieters, und es lohnt, genauer hinzusehen, was daran eigentlich attraktiv ist. Ein deutsches Sportwettprogramm ist nach den Vorgaben der Behörde zugeschnitten und erlaubt nur bestimmte Wettarten; ein ausländisches Angebot kennt diese Begrenzung nicht. Was hier größer aussieht, ist also nicht ein Mehr an Sportkompetenz, sondern ein Weniger an Regel. Wer dieses Mehr an Auswahl will, muss den Preis dafür benennen können: keine Sperrabfrage, kein Monatslimit über 1.000 €, keine deutsche Aufsicht und kein in Deutschland verfolgbarer Anspruch auf einen Gewinn.
Für Spieler, die vor allem Nischen-Sportarten interessieren, ist das die eine Situation, in der ein solches Angebot verlockend wirkt. Der Vergleich, den sie anstellen sollten, ist aber nicht 22Bet gegen einen deutschen Anbieter, sondern 22Bet gegen den Verzicht — und der Vergleich fällt gegen 22Bet aus, sobald das Wort Auszahlung im Satz steht. Das Angebot ist für Spieler in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel.
Sportaza: Lizenz aus Anjouan, Wirkung null in Deutschland
Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Eine Erlaubnis aus Anjouan ist in Deutschland ohne jede Wirkung. Auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht Sportaza nicht; eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besteht nicht, ebenso keine Anbindung an OASIS oder LUGAS. Die Lizenz ist nach den vorliegenden Angaben als nicht belegt zu betrachten.
Ein Hinweis auf eine Lizenz in der Fußzeile ist die schwächste Form der Selbstauskunft, die es in diesem Markt gibt. Sie steht nicht auf einer behördlichen Liste, sie wird von keiner Aufsicht bestätigt, und sie lässt sich mit einem Klick auf eine ausländische Behördenseite nicht überprüfen. Wer sie in der Fußzeile findet, hat damit nur erfahren, was das Haus über sich selbst behauptet — und für die Frage, ob eine Wette durchsetzbar ist, ändert das nichts.
Wer die Prüfung, die die Whitelist leistet, auf Sportaza anwendet, kommt schnell an ein Ende: kein Eintrag, kein Erlaubnisinhaber, kein Erlaubnisdatum, kein Weg, die Erlaubnis zu überprüfen. Das ist die klarste Form der Antwort in einer Vergleichstabelle, und sie unterscheidet den Anbieter von den sechs Häusern, deren Einträge mit Namen und Datum nachvollziehbar sind.
Für deutsche Spieler bleibt festzuhalten, dass die Teilnahme an einem solchen Angebot unerlaubtes Glücksspiel ist, unabhängig davon, welche Lizenznummer in der Fußzeile steht. Die Wahl zwischen einem erlaubten Anbieter und diesem Haus ist die Wahl zwischen einem überprüfbaren Rahmen und einem Satz Text am unteren Seitenrand.
Häufige Fragen zu Bitcoin-Wetten in Deutschland
Akzeptiert ein Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis Bitcoin, und woran lässt sich das prüfen?
Nein. Die Erlaubnis verlangt Einzahlungen von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut; anonyme Zahlungsmittel sind untersagt. Nachprüfen lässt sich die Erlaubnis eines Anbieters in der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, die Erlaubnisinhaber und erlaubte Domain führt.
Warum sind anonyme Zahlungsmittel bei Sportwetten in Deutschland nicht zulässig, und was verlangt die Zahlung vom eigenen Konto?
Der Gesetzgeber bindet jede Einzahlung an ein Konto, dessen Inhaber der Spieler selbst ist. Das schließt anonyme Wege aus und macht jede Zahlung einer Person zuordenbar. Verlangt wird deshalb ein Zahlungskonto bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut, geführt auf den Namen des Spielers.
Was fehlt Anbietern ohne deutsche Erlaubnis bei Bitcoin-Wetten an Schutz, etwa OASIS, LUGAS und Aufsicht?
Es fehlt der gesamte Schutzbau: OASIS als bundesweites Sperrsystem wird dort nicht abgefragt, die LUGAS-Limitdatei mit dem Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat greift nicht, und es gibt keine deutsche Aufsicht für Streitfälle, Auszahlungen und die Einhaltung von Spielregeln.
Was besagen die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts vom 19. März 2026 zur Rückzahlung von Einsätzen bei unlizenzierten Anbietern?
Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten. Ausgenommen sind Fälle, in denen Behörden zugesichert hatten, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ein Urteil steht aus, zugesagt ist niemandem etwas.
Wie wirkt sich die Sportwettensteuer von 5,3 % auf Quote und Auszahlung aus?
Die Steuer trifft den Veranstalter, nicht den Wettenden: geschuldet werden 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, vermindert um die Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Ob und wie ein Anbieter sie in die Quote einrechnet, entscheidet er selbst und belegt es nur in seinen eigenen Bedingungen.
Was bedeutet „ohne OASIS“ und „ohne LUGAS“ bei Bitcoin-Angeboten im Vergleich zum Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat?
Ohne OASIS heißt: Die Abfrage beim bundesweiten Sperrsystem entfällt, eine bestehende Selbstsperre wirkt dort nicht. Ohne LUGAS fehlt die Limitdatei, über die erlaubte Anbieter das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg durchsetzen. Beides zusammen heißt: kein Schutz nach deutschem Maßstab.
Zahlungen – Golfwetten
Inhalt erstellt vom Team «Golfwetten»
